Was ist die örtliche Zuständigkeit?
Örtlich zuständig ist im Zivilprozessrecht grundsätzlich das Gericht, in dem eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist (§ 12 ZPO). Unter mehreren zuständigen Gerichten hat der Kläger die Wahl (§ 35 ZPO).
Welches Gericht ist für Familiensachen zuständig?
Amtsgericht
Welches Scheidungsgericht ist zuständig?
Familiengericht
Wo muss die Scheidung eingereicht werden?
Sie müssen Ihre Scheidung beim örtlich für Sie zuständigen Familiengericht beantragen. Dazu müssen Sie einen Scheidungsantrag einreichen. Darin beantragen Sie, dass Ihre Ehe geschieden wird. Nur der Familienrichter kann Ihre Ehe scheiden.
Ist es egal wer die Scheidung einreicht?
Grundsätzlich ist es völlig egal, wer von beiden Eheleuten den Antrag einreicht. Die Kosten sind in jedem Falle gleich hoch, denn sie richten sich ohnehin nach dem Einkommen beider Ehegatten.
Wie lange dauert es bis der Scheidungsantrag zugestellt wird?
Bei Idealbedingungen wird der Scheidungsantrag innerhalb von 1-2 Wochen an den Antragsgegner zugestellt.
Wie lange dauert es bis die Scheidungsurkunde zugestellt wird?
Rechnen Sie damit, dass Sie frühestens nach ca. sechs Wochen die Scheidungsurkunde in der Hand halten. Je nach Arbeitsbelastung des Gerichts kann es auch länger dauern.
Wann bekommt man die Scheidungsurkunde?
Das Wichtigste in Kürze: Rechtskräftige Scheidung Verzichten beide Eheleute am Scheidungstermin auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Ist nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten, tritt die Rechtskraft der Scheidung in der Regel einen Monat nach dem Scheidungsbeschluss ein.
Wann bekomme ich den Scheidungsbeschluss?
In der Regel wird Ihnen der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk ca. 6 bis 8 Wochen nach dem Scheidungstermin vorliegen. Wer die Wiederheirat unmittelbar nach der Scheidung geplant hat, sollte die entsprechenden Bearbeitungszeiten beim Familiengericht in der Zeitkalkulation berücksichtigen.