Was ist die Rechtsgrundlage für die Gründung einer Aktiengesellschaft?
Rechtsgrundlage für die Gründung einer Aktiengesellschaft ist das Aktiengesetz vom 6. September 1965 in seinen späteren rechtlichen Modifikationen. Das Aktiengesetz (AktG) regelt sowohl die Rechtsverhältnisse der klassischen Form der Kapitalgesellschafi – der Aktiengesellschaft – als auch der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Warum verkauft man Aktien mit einer Aktie?
Mit einer Aktie verkauft das Unternehmen Anteile (Eigenkaptial). Der Aktionär ist also Mitbesitzer der Firma, die die Aktien ausgegeben hat. Zinsen erhält er in diesem Fall nicht. In der Regel zahlen die Unternehmen aber am Ende des Geschäftsjahres Dividenden an ihre Aktionäre aus.
Was geschieht bei börsennotierten Aktiengesellschaften?
Während bei börsennotierten Aktiengesellschaften die Aktionäre ihre Aktien jederzeit frei an der Börse veräußern können, trifft dies auf die nicht börsennotierte Aktiengesellschaft nicht zu. Hier bedarf es – je nach Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarungen – der Zustimmung der Mehrheit der Aktionäre.
Wie haftet die Aktiengesellschaft für ihre Verbindlichkeiten?
Die Aktiengesellschaft haftet für ihre Verbindlichkeiten nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Organe der Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat sowie der Vorstand. Neben der börsennotierten Aktiengesellschaft gibt es auch die Form der nicht börsennotierten Aktiengesellschaft.
Was ist die Gewinnverteilung der Aktiengesellschaft?
Gewinnverteilung: Die Gewinnverteilung orientiert sich an den Geschäftsanteilen beziehungsweise Aktien der Anteilseigner. Je mehr Aktien ein Aktionär besitzt, umso höher ist seine Gewinnbeteiligung. Dividende: Das ist die Summe je Aktie, die die Aktiengesellschaft an die Aktionäre ausschüttet.
Was ist eine Aktiengesellschaft?
Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat.
Ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft zwingend vorgeschrieben?
Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist ein Gesellschaftsvertrag zwingend vorgeschrieben, der der notariellen Beurkundung bedarf. Die Kapitalgesellschaft entsteht mit der verpflichtenden Eintragung in das Handelsregister. Die Höhe des Mindestkapitals orientiert sich an der jeweiligen Rechtsform.