Was ist die richtige Vorbereitung für eine Kündigung?
Schwieriger ist häufig die richtige Vorbereitung und das Verhalten nach Einreichen oder Erhalt der Kündigung. Egal ob Sie eine Kündigung erhalten oder selbst kündigen: Informieren Sie sich in jedem Fall über Ihre Kündigungsfrist! Neben der offiziellen rechtlichen Lage sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen.
Wann muss die Kündigung erfolgen?
Das Kündigungsschreiben selbst sollten Sie ebenfalls datieren. Achtung: Die Kündigung entfaltet erst dann ihre Wirkung, wenn sie beim Empfänger tatsächlich angekommen ist («Empfangsbedürftigkeit»). Sie muss also, falls die Kündigung auf ein Monatsende erfolgt, spätestens am letzten Werktag des Monats bei Ihrem Arbeitgeber ankommen.
Wie fangen sie sich vor der Kündigung an?
Fangen Sie bereits vor Einreichung der Kündigung an, nach einem neuen Job zu suchen. Online Jobbörsen und Jobsuchmaschinen bieten eine gute Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand auf dem Arbeitsmarkt zu informieren. Je nach Situation kann es sich lohnen, erst einen neuen Job zu finden und dann die Kündigung einzureichen.
Ist die Kündigung formell gekündigt?
Sobald Sie formell korrekt und schriftlich gekündigt haben, können Sie Ihre Kündigung nicht mehr zurücknehmen – auch nicht mit dem Verweis auf ein „Versehen“. Bei einer mündlichen Kündigung geht das hingegen schon. Wenn sie also Ihrem Chef im Eifer des Gefechts ein „Ich kündige“ um die Ohren gehauen haben, können sie das hinterher revidieren.
Kann man nach einer Kündigung sofort freigestellt werden?
Wer nach einer Kündigung nicht sofort freigestellt wird, muss sich an den Arbeitsvertrag und seine Fristen halten. Sie müssen also weiterhin zur Arbeit erscheinen. Möglicherweise belastet die Kündigung das Arbeitsverhältnis, bleiben Sie dennoch professionell – auch im Hinblick auf ein mögliches Arbeitszeugnis.
Ist das Kündigungsschreiben mit einem Datum versehen?
Als Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass Sie zwar das Kündigungsschreiben mit einem Datum versehen müssen, dieses jedoch keine rechtliche Relevanz für eine fristgerechte Kündigung hat. Dafür zählt alleine der Tag, an dem das Schreiben eines Arbeitnehmers den Arbeitgeber erreicht.
Wie können Arbeitnehmer Widerspruch gegen die Kündigung einlegen?
Dann können Arbeitnehmer Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Damit lassen sich eine Wiedereinstellung oder eine angemessene Abfindung erreichen. Können sich Arbeitnehmer nicht mit dem Arbeitgeber einigen, können sie der Kündigung vor dem Arbeitsgericht mit einer Klage widersprechen.