Was ist die Sicherungsübereignung eines Kfz?
Sicherungsübereingung eines Kfz, bei der die Bank den Fahrzeugbrief behält. Die Sicherungsübereignung ist ein im Gesetz nicht kodifiziertes weiteres Mittel zur Kreditsicherung, um die Schwächen des Pfandrechts (§§ 1204 ff. BGB) zu umgehen.
Wie richtet sich die Verwertung des Sicherungsguts aus?
Die Verwertung des Sicherungsguts richtet sich in erster Linie nach dem Inhalt der Sicherungsabrede. Schweigt diese über die genauen Einzelheiten oder ist sie lückenhaft, können im Innenverhältnis die Vorschriften über die Pfandverwertung entsprechend herangezogen werden.
Ist eine Sicherungsübereignung unwirksam?
Eine Vereinbarung ist aber auch dann unwirksam, wenn Sicherungsgeber und -nehmer eine Sicherungsübereignung nur deshalb vornehmen, um anderen Gläubigern des Sicherungsgebers in vorsätzlicher und sittenwidriger Weise den Zugriff auf dessen Vermögen zu verwehren (sog. Gläubigergefährdung).
Ist der Sicherungskasten kaputt oder schlichtweg zu alt?
Ob der Sicherungskasten kaputt oder schlichtweg zu alt ist: Lassen Sie sich von einem Elektriker über zeitgemäße Verteilerkästen beraten. Der Experte wird Ihre Stromkreise prüfen und überlegen, ob diese Ihren Anforderungen genügen. Bedenken Sie: Die Stromkreise in Altbauten wurden nicht für eine große Anzahl elektrischer Geräte konzipiert.
Wie sind die Kenntnisse der Sicherheitsbeauftragten erforderlich?
Neben der fachlichen Nähe sind Kenntnisse der Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz bezogen auf den Zuständigkeitsbereich erforderlich. Die Kenntnis der Gefährdungsbeurteilung im Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsbeauftragten ist hierfür Grundvoraussetzung.
Ist die Rechtsfolge für den Sicherungsgeber umstritten?
Die Rechtsfolgenseite für den Sicherungsgeber ist allerdings umstritten. Nach allgemeiner Ansicht steht dem Sicherungsgeber aufgrund der Sicherheitsübereignung lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückübereignung zu.
Ist die Einigung zwischen Sicherungsgeber und Gläubiger auflösend?
Die Einigung zwischen Sicherungsgeber und Gläubiger auf Übertragung des Eigentums ist dann auflösend bedingt durch die Erfüllung der gesicherten Forderung. Gemäß § 158 Abs. 2 fällt das Sicherungseigentum damit automatisch an den Sicherungsgeber zurück.