Was ist die sofortige Beschwerde in der zweiten Instanz?
Die sofortige Beschwerde ist auf erstinstanzliche Entscheidungen beschränkt. Gegen Beschlüsse der zweiten Instanz gibt es die Rechtsbeschwerde, die aber einer Zulassung durch Gesetz oder durch das Ausgangsgericht bedarf. Nach der Rechtsprechung ist die sofortige Beschwerde auch gegen Beschlüsse statthaft, die gegen den Grundsatz des rechtlichen
Was ist eine Beschwerde?
Die Beschwerde ist ein selbständiges Rechtsmittel, das gegen Entscheidungen der Gerichte, insbesondere gegen Beschlüsse und Verfügungen, ausnahmsweise aber auch Urteile, statthaft ist.
Was ist die Frist für die Einbringung einer Beschwerde?
Für die Einbringung der Beschwerde besteht eine 4-wöchige Frist (sofern nicht in den Materiengesetzen Abweichendes vorgesehen ist). Diese Frist beginnt mit der Zustellung, allenfalls mit der mündlichen Verkündung des Bescheides zu laufen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so bewirkt dies die Rechtskraft des Bescheides.
Wann ist die sofortige Beschwerde einzulegen?
Sofortige Beschwerde: Begründungsfrist und Form. Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen einzulegen – im Strafprozess nur eine Woche! – sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Gericht dessen Entscheidung angefochten wird (judex a quo)…
Was unterscheidet sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde?
Die ZPO unterscheidet zwischen sofortiger Beschwerde und Rechtsbeschwerde. Mit der sofortigen Beschwerde werden gerichtliche Entscheidungen überprüft, gegen die Berufung und Revision nicht erlaubt sind ( § 567 ZPO ). Die Parteien heißen in diesem Verfahren Beschwerdeführer und Beschwerdegegner.
Die sofortige Beschwerde… ist binnen 1 Monat nach Zustellung der Entscheidung, spätestens binnen 5 Monaten ab Verkündung, beim Beschwerdegericht einzulegen. findet statt gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte.
Was hat die Beschwerde mit der angefochtenen Entscheidung zu tun?
Die Beschwerde hat nicht die Wirkung, dass die angefochtene Entscheidung nicht vollzogen werden kann. Im Gegensatz zur Berufung und Revision fehlt der Beschwerde die aufschiebende Wirkung.
Wie kann eine Beschwerde eingereicht werden?
Die Beschwerde ist in Papierform, mit handschriftlicher Original-Unterschrift und mit sämtlichen notwendigen Unterlagen (siehe nachfolgend) einzureichen. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form über die elektronische Zustellplattform „PrivaSphere“ eingereicht werden.
Ist die Beschwerde unzulässig oder unbegründet?
Ist die Beschwerde bereits unzulässig (z. B. wegen Versäumung der Beschwerdefrist) wird sie verworfen. Ist die Beschwerde zulässig, aber unbegründet wird sie zurückgewiesen . Im Verwaltungsverfahrensrecht ist die Beschwerde durch das Widerspruch sverfahren abgelöst worden.
Wie prüft das Beschwerdegericht die Zulässigkeit?
Das Beschwerdegericht prüft zunächst die Zulässigkeit der Beschwerde. Ist sie unzulässig, wird sie verworfen ( § 572 Abs. 2 ZPO ). Andernfalls wird das Verfahren als zweite Tatsacheninstanz fortgeführt. 3. Begründetheit und Entscheidung