Was ist die Ueberbrueckungsrente?

Was ist die Überbrückungsrente?

Bei vielen Pensionskassen können Frühpensionierte zusätzlich zur Pensionskassenrente eine sogenannte Überbrückungsrente beziehen. Die Überbrückungsrente wird so lange ausbezahlt, bis der Frühpensionierte das ordentliche Pensionsalter erreicht. Mit dieser Rente lässt sich ein AHV-Vorbezug umgehen.

Wer bezahlt Überbrückungsrente?

Die Überbrückungsrente ist eine finanzielle Unterstützung für Mitarbei- tende, die vor dem ordentlichen AHV-Alter aus dem Erwerbsleben aus- treten. Die Überbrückungsrente wird durch Sie als Arbeitgeber*in an den Mitarbeitenden ausgezahlt. Auf die Überbrückungsrente werden Sozialversicherungsbeiträge geleistet.

Was kostet mich eine Frühpensionierung?

Was kostet eine Frühpensionierung? Die Kosten einer Frühpensionierung mit 64 statt mit 65 Jahren entsprechen etwa einem Jahresgehalt. Es fällt ein Jahreseinkommen weg, bereinigt um die niedrigeren Einkommenssteuern und die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige, die bis zum regulären AHV-Alter gezahlt werden müssen.

Wie funktioniert Frühpensionierung?

Frauen und Männer können die AHV-Rente um ein oder zwei Jahre vorbeziehen. Bei einem Vorbezug wird pro Jahr ein Kürzungssatz angewandt. Die PK-Rente kann frühestens mit 58 Jahren bezogen werden. Massgebend ist allein das Reglement der Pensionskasse, in dem das frühestmögliche Rentenalter festgelegt ist.

Was ist eine Frühpensionierung?

Weniger Rente bei einer Frühpensionierung Frühpensionierung bedeutet: Ihre AHV-Rente fällt geringer aus. Wenn Sie ein Jahr früher in Rente gehen, wird Ihre AHV-Rente um 6,8 Prozent gekürzt. Wenn Sie sich zwei Jahre vorher pensionieren lassen, dann sind es 13,6 Prozent weniger.

Wie viel AHV muss ich bezahlen bei vorzeitiger Pensionierung?

Das ist auch der Fall, wenn sie früher in Pension gehen und bereits eine AHV-Rente erhalten. Die AHV wendet dann den Tarif für Nichterwerbstätige an; dieser richtet sich nach dem steuerbaren Vermögen und dem jährlichen Renteneinkommen. Die AHV-Beiträge können so bis zu 25’150 Franken pro Jahr und Person ausmachen.

Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten?

Gemäss Gesetz ist die Frühpensionierung frühestens im Alter von 58 Jahren möglich. Trotzdem sollten Sie so früh wie möglich damit beginnen, sich über die Zeit nach dem Arbeitsleben Gedanken zu machen.

Wie gehe ich vor bei Pensionierung?

Sie müssen den Bezug bei der Ausgleichskasse selbst anmelden – am besten sechs Monate vor der Pensionierung. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, welche AHV-Zweigstelle für Sie zuständig ist. Mit der Säule 3a sparen Sie Steuern und sorgen fürs Alter vor. Einzahlungen sind auch im Jahr Ihrer Pensionierung möglich.

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