Was ist die Untreue im deutschen Strafrecht?
Die Untreue stellt im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand dar, der im 22. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 266 StGB normiert ist. Die Norm bezweckt den Schutz des Vermögens und zählt deshalb zu den Vermögensdelikten .
Was ist der Begriff Untreue?
Erklärung zum Begriff Untreue. Missbrauchen ist der Fehlgebrauch von Rechtsmacht. Anders ausgedrückt ist ein Missbrauch daher Einhaltung des rechtlichen Könnens unter Verletzung des rechtlichen Dürfens. Unter Befugnis ist das Recht zu verstehen, in wirksamer Weise über Vermögensrechte eines anderen disponieren zu dürfen.
Wie kann eine Untreue vorgeworfen werden?
Untreue kann somit nur Personen vorgeworfen werden, die mit der Betreuung von fremden Vermögen betraut sind. Die pflichtwidrige Schädigung des anvertrauten Vermögens stellt den Strafgrund der Untreue dar. Welche Strafbarkeitsalternativen gibt es bei der Untreue?
Was sieht der Gesetzgeber für die Untreue vor?
Der Gesetzgeber sieht für die Untreue eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Handelt es sich um Untreue in einem besonders schweren Fall, so kann das Gericht keine Geldstrafe mehr verhängen.
Was ist eine untreue?
Das Wichtigste in Kürze: Untreue ist ein Vermögensdelikt, das im § 153 Strafgesetzbuch eine Untreue Definition findet und mit einem Strafmaß belegt ist. Für den Tatbestand der Untreue braucht es eine Person, die bevollmächtigt wurde, über fremdes Vermögen zu verfügen.
Wie ist die Untreue geregelt?
Hier gelten die allgemeinen Vorschriften. Die Untreue ist in § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und bezweckt den Schutz fremden Vermögens. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt aus: 266 StGB enthält zwei Tatbestände, die verwirklicht werden können.
Was sind die Rechtstipps für die Untreue?
Passende Rechtstipps. Die Untreue ist in § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und bezweckt den Schutz fremden Vermögens. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt aus: 266 StGB enthält zwei Tatbestände, die verwirklicht werden können.