Was ist die Zustellung des Urteils und der Beginn der Berufungsfrist?

Was ist die Zustellung des Urteils und der Beginn der Berufungsfrist?

Die Zustellung des Urteils und der Beginn der Berufungsfrist. Die nach § 166 Abs. 2 ZPO von Amts wegen zuzustellenden Dokumente können grundsätzlich in Urschrift, Ausfertigung oder (beglaubigter) Abschrift zugestellt werden. Dabei ist die Zustellung einer beglaubigten Abschrift stets dann ausreichend, wenn das Gesetz keine andere Regelung enthält.

Wie lang ist die Frist für eine rechtsmittelbegründung?

•Frist: 2 Wochen (§ 234 I 1) ab Behebung des Hindernisses, § 234 II ZPO; Ausschlussfrist: 1 Jahr nach Ablauf der versäumten Frist, § 234 III ZPO. •bei Rechtsmittelbegründungsfristen 1 Monat, § 234 I 2 ZPO. •Zuständiges Gericht: dasjenige, das über die versäumte Rechtshandlung zu befinden hat.

Wann beginnt die Beklagten-Frist in der mündlichen Verhandlung?

Zugleich wird dem Beklagten aufgegeben, im Anschluss an das Vorbringen darauf zu erwidern, und zwar innerhalb einer Frist von weiteren drei Wochen nach Ablauf der dem Kläger gesetzten Frist. Die Beklagten-Frist beginnt also nicht in der mündlichen Verhandlung, sondern mit Ablauf der dem Kläger gesetzten Frist.

Wie lang ist die Frist zur Revisionsbegründung?

Die Frist zur Revisionsbegründung beträgt 1 Monat und beginnt mit der Einlegung der Revision; die Begründungsfrist kann auf Antrag verlängert werden (§§ 552, 554 ZPO). Auch in diesen Verfahren kann wie im Zivilprozess die Frist zur Begründung der Revision auf Antrag verlängert werden (§ 74 ArbeitsgerichtsG, § 120 FinanzgerichtsO,…

Was gilt für Urteile und Beschlüsse des BVerfG?

Der Senat bekräftigt die Rechtsprechung des BVerfG und stellt klar, dass das auch für Urteile und Beschlüsse gilt, die noch nicht rechtskräftig sind.

Kann man gerichtliche Entscheidungen in anonymisierter Form erhalten?

„Der Bürger und alle anderen Interessierten haben einen Anspruch darauf, gerichtliche Entscheidungen in anonymisierter Form zu erhalten, damit sie sich mit der Rechtsprechung auseinandersetzen können. Der Versuch der Bank, dies zu verhindern, ist zu Recht gescheitert.“

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