Was ist Diskriminierung im rechtlichen Sinn?

Was ist Diskriminierung im rechtlichen Sinn?

Diskriminierung ist jede Form der ungerechtfertigten Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund verschiedener wahrnehmbarer beziehungsweise nicht unmittelbar wahrnehmbarer Merkmale. Wahrnehmbar sind zum Beispiel Alter, ethnische Zugehörigkeit oder Behinderung.

Wann liegt eine Diskriminierung vor?

Eine unmittelbare Diskriminierung liegt nach § 3 Abs. 1 AGG vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung (im Sinne des § 1 AGG) erfährt, erfahren hat oder erfahren würde als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation.

Was kann ich tun wenn ich diskriminiert werde?

Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren. Machen Sie Ihre Position klar. Fragen Sie nach. Fragen Sie nach den Gründen für ein Verhalten oder eine Entscheidung und benennen Sie möglichst klar, dass und (wenn mölich) warum Sie nicht einverstanden sind.

Was heist diskriminieren?

Diskriminierung bedeutet zwar im Wortsinn nur „Unterscheidung“. Juristisch und politisch sind damit aber nur die Unterscheidungen gemeint, die Ausgrenzung, Erniedrigung und Benachteiligung bedeuten. „Antidiskriminierung“ bezeichnet also etwas, was sich gegen diese Ungleichheiten richtet.

Was sagt das Gleichbehandlungsgesetz aus?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen …

Was ist staatliche Diskriminierung?

Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von „Rasse“, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung.

Wann liegt eine verbotene Benachteiligung wegen des Alters vor?

Alter im Sinne des AGG ist das Lebensalter, d.h. nicht etwa die Dauer einer Beschäftigung („Dienstalter“). Eine verbotene Benachteiligung wegen des Alters liegt vor, wenn ältere Menschen wegen ihres vorgerückten Lebensalters gegenüber Jüngeren benachteiligt werden, und/oder.

Welche Benachteiligungen sind dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG verboten?

Benachteiligungsverbot. Nach § 7 AGG dürfen Beschäftigte wegen Geschlechts, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexueller Identität nicht benachteiligt werden. Als Beschäftigte gelten auch Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis.

Wen betrifft das AGG?

Das AGG ist nach § 6 I AGG anwendbar für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind und Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie für Personen, deren Beschäftigungsverhältnis …

Was macht eine Antidiskriminierungsstelle?

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Ihre Aufgaben sind im Antidiskriminierungsgesetz festgeschrieben. Information, Beratung und auf Wunsch Unterstützung von Betroffenen bei einer gütlichen Beilegung, ggf.

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