Was ist Eigentum im Grundgesetz?
Weiter gefasst ist der Begriff des Eigentums im Grundgesetz (GG). Art. 14 GG schützt das Eigentum und das Erbrecht als Grundrecht. Dabei stellt die Norm zum einen ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat dar, zum anderen verpflichtet es den Gesetzgeber, Eigentumsrechte zu schaffen, auszugestalten und zu schützen.
Was bedeutet der Begriff wirtschaftlicher Eigentümer?
Erklärung zum Begriff Wirtschaftlicher Eigentümer. Das bedeutet, wer als Steuerpflichtiger die wirtschaftliche Sachherrschaft über ein Wirtschaftsgut innehat, das meint ein eigentumsähnliches Verhältnis besteht, wird im steuerlichen Sinne als Eigentümer, wirtschaftlicher Eigentümer der Sache betrachtet und ist somit auch steuerpflichtig.
Ist der Eigentümer einer Immobilie eingetragen?
Wie bereits deutlich gemacht, wird der der im Grundbuch eingetragen ist, als Eigentümer der Immobilie angesehen. Sofern nur einer der beiden Partner im Grundbuch steht, obliegt diesem allein die Entscheidungsgewalt über das Haus oder die Eigentumswohnung.
Was sind Eigentum und Erbrecht?
Als Eigentum gelten in diesem Zusammenhang alle vermögenswerten Positionen, die die Rechtsordnung einer Person zuordnet. Art. 14 GG lautet seit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wie folgt: (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Was ist Eigentum in deutschem Recht?
Eigentum (Deutschland) Eigentum ist nach deutschem Recht ein Herrschaftsrecht über eine vermögenswerte Position. Für das Privatrecht definiert § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) das Eigentum als Herrschaft einer Person über eine Sache.
Was umfasst das Eigentumsrecht an Grundstücken?
Es umfasst auch das Eigentumsrecht an Grundstücken (Immobilien), für das viele besondere Vorschriften gelten. Eigentum bedeutet das volle Herrschafts- und Verfügungsrecht. Grundsätzlich kann der Eigentümer „…mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen“ (§ 903 Satz 1 BGB).