Was ist ein Abhilfebescheid?

Was ist ein Abhilfebescheid?

Durch den Abhilfebescheid hebt die Ausgangsbehörde den mit einem Widerspruch angegriffenen Verwaltungsakt (ganz oder teilweise) auf oder erlässt den vom Widerspruchsführer begehrten Verwaltungsakt, wenn sie den Widerspruch (teilweise) für begründet hält.

Was heißt Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren?

Verwaltungsakt, mit dem die Ausgangsbehörde selbst einem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt entsprechend dem Begehren Widerspruchsführers abändert. Ein Abhilfebescheid ergeht nur, soweit die Ausgangsbehörde ihre durch Widerspruch angegriffene Entscheidung abändert. …

Was bedeutet vorläufiger Bescheid vom Jobcenter?

Der vorläufige Bewilligungsbescheid. Ein vorläufiger Bewilligungszeitraum bedeutet, dass das Jobcenter Ihre Leistungsberechtigung nach § 7 SGB II nur vorläufig anerkennt. Ihr Anspruch und die Höhe Ihrer Leistungen müssen noch detaillierter geprüft werden.

Ist ein Abhilfebescheid ein widerspruchsbescheid?

Verfahrensrechtlich geregelt ist die Abhilfe in § 72 VwGO. Hilft die Behörde dem Widerspruch ab, so ergeht ein Abhilfebescheid. Die Widerspruchsbehörde entscheidet dann über den Widerspruch durch einen Widerspruchsbescheid. Wenn Abhilfe- und Widerspruchsbehörde identisch sind, so entfällt das Abhilfeverfahren.

Welche Behörde erlässt den Abhilfebescheid?

Ein Abhilfebescheid kann in einem Zivilprozess von dem jeweiligen Richter oder Rechtspfleger erteilt werden, dessen Entscheidung angefochten wird. Gemäß § 572 Abs. 1 ZPO hat der jeweilige Richter bzw. Rechtspfleger über die Abhilfe zu entscheiden.

Was bedeutet vorläufig bewilligt?

Mit einer vorläufigen Bewilligung wird Personen geholfen, bei denen noch nicht feststeht, ob sie überhaupt zu den Leistungsberechtigten gehören. Eine vorläufige Bewilligung kommt immer dann in Betracht, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass die Person voraussichtlich alle Bedingungen erfüllen wird.

Was heißt abschließende Bewilligung?

„Vorläufig“ heißt, die Bewilligung kann vom Jobcenter später noch genauer überprüft werden. Eine abschließende (d.h. nicht nur „vorläufige“) Prüfung und Entscheidung über den „erleichtert“ gestellten Antrag erfolgt dann nur noch, wenn die Antragstellenden das verlangen.

Wann entfällt das Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren entfällt, wenn diejenige Behörde, die einen Verwaltungsakt erlassen oder den Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt hat, auch den Widerspruchsbescheid zu erlassen hätte.

In welcher Frist muss ein Widerspruch begründet werden?

Als Frist ist bei einem behördlichen Bescheid üblicherweise ein Monat vorgesehen. Der Betroffene hat somit einen Monat lang Zeit, um seinen Widerspruch zu erklären. Erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird der Bescheid bestandskräftig. Dann ist es nicht mehr möglich, die Entscheidung anzufechten.

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