Was ist ein Abkommen?

Was ist ein Abkommen?

Ursprünglich, d. h. im 16. und 17. Jahrhundert, wurden damit Vereinbarungen über Tilgungen und Erstattungen bezeichnet, seit dem 18. Jahrhundert wird der Rechtsbegriff im Sinne von „Vertrag, Übereinkommen “ verwendet. Ein Abkommen ist eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehreren vertragschließenden Personen oder Parteien.

Was ist Abkommen in verschiedenen Rechtsgebieten?

Abkommen ist in verschiedenen Rechtsgebieten ein Synonym für einen Vertrag. Der Ausdruck wird verwendet vor allem im Völkerrecht, im Verfassungsrecht und im Verwaltungsrecht. Ursprünglich, d. h. im 16. und 17. Jahrhundert, wurden damit Vereinbarungen über Tilgungen und Erstattungen bezeichnet, seit dem 18.

Wann wird der Begriff „Abkommen“ verwendet?

Jahrhundert, seitdem wird der Rechtsbegriff im Sinne von „Vertrag, Übereinkommen“ verwendet. Heute wird der Begriff anstelle von Konvention oder Übereinkommen gebraucht. Ein Abkommen ist demnach eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehreren vertragschließenden Vertragsparteien.

Was versteht man unter Einnahmen und Einkommen?

Die Begriffe Einnahmen, Einkünfte und Einkommen sind keine Synonyme. Unter Einnahmen versteht man einen Zufluss an Geld oder geldwerten Vorteilen, z.B. das Bruttogehalt, Kapitalerträge wie etwa Zinsgutschriften oder Betriebseinnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen.

Welche Abkommen gibt es zwischen zwei Staaten?

Es gibt bilaterale Abkommen zwischen zwei Staaten (etwa Auslieferungsabkommen) und multilaterale („Kollektivabkommen“) zwischen drei oder mehr Staaten (etwa das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen oder das nie in Kraft getretene Multilaterale Investitionsabkommen ).

Was sind völkerrechtliche Abkommen?

Beispiele für völkerrechtliche Abkommen i. e. S. sind das Münchner Abkommen, das Wanfrieder Abkommen oder das Barber-Ljaschtschenko-Abkommen. Das Potsdamer Abkommen wird ebenso wenig als völkerrechtlicher Vertrag klassifiziert.

Was ist ein Abkommen zwischen zwei oder mehreren Personen oder Parteien?

Ein Abkommen ist eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehreren vertragschließenden Personen oder Parteien.

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