Was ist ein anderes Wort für Grundgesetz?
Ein anderes Wort für Grundgesetz ist Verfassung.
Welche Wörter passen zum Grundgesetz?
Grundgesetz. Verfassung, Staatsordnung, Konstitution…
Was ist eine andere Bezeichnung für die Regierung?
Oftmals stellt die Bezeichnung Regierung ein Synonym für die Exekutive (ausführende Gewalt) eines Staates oder staatsähnlichen Gebildes dar. Die Regierungsgewalt wird auch als Gubernative bezeichnet.
Welche Grundrechte haben wir in Deutschland?
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Wie viele Wörter hat das Grundgesetz?
Das Grundgesetz in Zahlen: 23.000 Wörter, 197 Artikel, 1 Verfassung.
Wie viele Buchstaben hat das Grundgesetz?
Welche Wörter oder Begriffe fallen dir ein die du mit dem Wort Grundgesetz in Verbindung bringst?
Die NATO ( T ) Armut und Reichtum ( L ) Die Rechtsprechung ( R ) Die Bundesregierung ( U ) Der Bundespräsident ( S ) Der Bundestag ( V ) Der Bund und die Länder ( G ) Schulen und Hochschulen ( I ) Löhne und Einkommen ( D ) Verteidigungsfall ( N ) Die Gesetzgebung des Bundes ( S ) Das Finanzwesen ( E ) Die Polizei ( M ) …
Was sind die Aufgaben des Ministerpräsidenten?
Er bestimmt die Minister (bzw. in den Stadtstaaten die Senatoren) seines Kabinetts, das in einigen Ländern anschließend vom Landtag bestätigt werden muss, und bestimmt in den meisten Ländern die Leitlinien der Regierungsarbeit.
Wo befindet sich die Bundesregierung?
In Deutschland war von der Wiedervereinigung 1990 bis zum Umzug von Bundestag und Bundesregierung im Jahre 1999 Berlin die Hauptstadt und Bonn der Regierungssitz. Heute ist Bonn die Bundesstadt und sechs Bundesministerien haben nach wie vor ihren Hauptsitz in der Stadt.
Welche Grundrechte können durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt werden?
Die rechtliche Grundlage für die aktuellen Maßnahmen bietet vor allem das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Hier werden unterschiedliche Schutzmaßnahmen zur Seuchenbekämpfung geregelt, die u.a. die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung beschränken (§ 28 IfSG).