Was ist ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?
Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber wird dabei zum Verleiher, der Dritte zum Entleiher.
Was ist bei einer Arbeitnehmerüberlassung zu beachten?
Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung Der Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen (§ 1 Abs. 1b AÜG). Vorherige Tätigkeiten sind aber unschädlich, wenn zwischen den Einsätzen mehr als drei Monate liegen.
Was bedeutet AÜG?
Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmern), soweit sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit stattfindet. Das AÜG diente ursprünglich ausschließlich dem sozialen Schutz der Leiharbeitnehmer und sollte diese insbesondere vor Ausbeutung bewahren.
Wie lange darf man Arbeitnehmer überlassen?
Arbeitnehmerüberlassung ist zeitlich begrenzt. Der Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen. Die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten kann aufgrund von anderslautenden Regelungen von Tarifverträgen abweichen.
Wann beginnt Arbeitnehmerüberlassung?
Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn nach den tatsächlichen Verhältnissen Arbeitskräfte überlassen werden. Auf anderslautende Bezeichnungen im Vertrag, z.B. Werkvertrag, kommt es nicht an.
Was bedeutet keine Arbeitnehmerüberlassung?
Eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung wird als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. Sie liegt vor, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte erfüllt sind: Der Verleiher besitzt keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.