Was ist ein aufwandskonto?
Aufwandskonten hingegen verzeichnen jegliche Art von negativer Wertveränderung und somit die Minderung des Eigenkapitals. Hierzu gehören beispielsweise Handelswaren, Rohstoffe, Zahlungen von Lohn oder Gehalt, Mieten oder Sozialabgaben. Aufwendungen werden im Soll gebucht.
Wo werden die Aufwandskonten gebucht?
Aufwandskonten werden über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen. Aufwandskonten werden über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen. Aufwandskonten weisen zu Beginn des Geschäftsjahres Anfangsbestände auf.
Wann buche ich einen Aufwand?
Die Aufwendungen werden immer im Soll gebucht, da sie das Eigenkapital mindern.
Was sind Aufwand und Ertragskonten?
Die Ertragskonten gehören zusammen mit den Aufwandskonten zu den unternehmerischen Erfolgskonten. Hier werden sämtliche erfolgswirksamen Erträge und Erlöse erfasst, die das Eigenkapital erhöhen. Die Ertragskonten werden – genau wie die Aufwandskonten – über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen.
Was zählt zu den Aufwendungen?
Aufwendungen sind z.B. Zinszahlungen, Abschreibungen, Gehaltszahlungen, Mietzahlungen oder Reisekosten. Aufwand und Ertrag bilden also erfolgswirksame Geschäftsvorfälle (erfolgswirksam: den Gewinn verringernd oder erhöhend) ab.
Wo stehen Aufwendungen in der Bilanz?
Erträge führen zu einer Erhöhung des Eigenkapitals, stellen also einen Zugang auf dem Passivkonto Eigenkapital dar. Zugänge auf Passivkonten stehen im Haben, weshalb Erträge im Haben gebucht werden.
Wo werden Eigenkapitalmehrungen gebucht?
Ertragskonten verbuchen Zugänge auf der Habenseite und Abgänge auf der Sollseite. Eigenkapitalminderungen werden also bei Aufwandskonten im Soll gebucht, Eigenkapitalmehrungen bei Ertragskonten im Haben. Der Abschluss dieser Konten erfolgt über ein gesondertes Konto, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Was ist der Unterschied zwischen Aufwandskonten und Ertragskonten?
Aufwandskonten schließen normalerweise mit einem Sollsaldo, Ertragskonten mit einem Habensaldo ab.
Was versteht man unter Aufwendungen?
Aufwendung ist ein Rechtsbegriff, der in vielen Rechtsgebieten vorkommt und die freiwillige Einbuße von Vermögenswerten einschließlich der Eingehung von Verbindlichkeiten im Interesse eines anderen Rechtssubjekts umschreibt.