Was ist ein auslegungsbeschluss?

Was ist ein auslegungsbeschluss?

Die Verwaltung wertet die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus. Es wird eine Vorlage (Auslegungsbeschluss) für die politischen Gremien erstellt. Es wird eine Vorlage für die politischen Gremien erstellt. Alle eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der Vorlage dargestellt und gewürdigt.

Was ist ein bauleitverfahren?

(5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten.

Was ist ein Planaufstellungsverfahren?

Das Planaufstellungsverfahren beginnt mit einem Aufstellungsbeschluss, der ist ortsüblich bekannt zu machen ist (BauGB § 2 Abs. 1). Es schließt sich grundätzlich eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden an.

Wer beschließt den Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan wird als kommunale Satzung von der Gemeindevertretung beschlossen. Die Rechtsverbindlichkeit (rechtliche Gültigkeit) tritt mit der Ausfertigung und öffentlichen Bekanntmachung ein. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, wo und wann der Plan von jedermann eingesehen werden kann.

Wie lange dauert ein B Plan?

in verschiedenen Varianten) liegt – abhängig von Umfang und Bedeutung – in der Regel für die Dauer von einem Monat im Rathaus aus. Eine Frist ist nicht gesetzlich vorgegeben.

Ist ein Bebauungsplan ein Bauleitplan?

Der Bebauungsplan ist anders als der nur vorbereitende Flächennutzungsplan ein rechtsverbindlicher Bauleitplan, der im Regelfall für bestimmte Teilgebiete der Gemeinde die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung enthält (§ 8 Abs. 1 S. 1 BauGB).

Wer darf einen B Plan aufstellen?

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes. die Bürger, • den Rat und / oder • die Verwaltung. Beispielsweise können aber auch die Gemeindewerke oder Firmen den Anstoß dafür geben. Die Verwaltung ergründet und prüft Sach- und Rechtslage.

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