FAQ

Was ist ein Ausschuss des Parlaments?

Was ist ein Ausschuss des Parlaments?

Ein Parlamentsausschuss (oder in adjektivierter Form: Parlamentarischer Ausschuss) ist ein Gremium zu einem speziellen Sachbereich, das in einem Parlament eingerichtet wurde.

Wer sitzt in einem Ausschuss?

Jeder Ausschuss ist entsprechend der Größe der einzelnen Fraktionen im Bundestag zusammengesetzt. Jeder Ausschuss hat einen Ausschuss-Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter bereitet die Sitzungen vor, beruft sie ein und leitet sie.

Welche Ausschüsse setzt der Bundestag ein?

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse setzt der Bundestag Ausschüsse ein. Die Zuständigkeit der Ausschüsse entspricht in der Regel der der Bundesministerien. Ausnahmen sind beispielsweise der Ausschuss für Petitionen, für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, für Tourismus und für Sport.

Welche Ausschüsse stehen im Bundesministerium gegenüber?

In der Regel steht jedem Bundesministerium ein Fachausschuss des Bundestages gegenüber. Grundgesetzlich vorgeschrieben ist die Einsetzung der Ausschüsse für Verteidigung, Auswärtiges, die Angelegenheiten der Europäischen Union und des Petitionsausschusses.

Was befassen sich die Ausschüsse mit?

Die Ausschüsse befassen sich mit den Angelegenheiten, die ihnen – in der Regel vom Plenum – im Einzelfall überwiesen worden sind, und geben Beschlussempfehlungen. Darüber hinaus können die Ausschüsse auch andere Fragen aus ihrem Geschäftsbereich beraten und dem Landtag zur Entscheidung vorlegen.

Was sind die Vorschriften über die Zusammensetzung von Ausschüssen?

Spezialgesetzliche Vorschriften können zwingende Vorgaben über die Zusammensetzung von Ausschüssen enthalten. So regelt § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII, dass der Rat den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe zwei Fünftel der Zahl der stimmberechtigten Mitglieder im Jugendhilfeausschuss einräumen muss.

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