Was ist ein Behandlungsfall nach EBM?
Nach Aussage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (3.1 EBM) ist der Behandlungsfall in § 21 Abs. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) wie folgt definiert: „Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztpraxis in einem Kalendervierteljahr zu Lasten derselben Krankenkasse. “
Wann beginnt ein neuer Behandlungsfall?
Als Behandlungsfall gilt die Spanne von einem Monat ab der ersten Inanspruchnahme desselben Arztes für dieselbe Erkrankung, Abschnitt B 1) GOÄ. Es gilt also eine andere Zeitspanne als bei der Einordnung des Behandlungsfalls nach EBM (Quartal)! Der Behandlungsfall im Sinne der GOÄ ist deutlich kürzer als nach dem EBM.
Was ist ein Behandlungsfall KV?
Der Behandlungsfall ist definiert in § 21 Abs. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) als Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztpraxis in einem Kalendervierteljahr zu Lasten derselben Krankenkasse.
Wie lange dauert ein Krankheitsfall?
Der Krankheitsfall ist definiert in § 21 Abs. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) und umfasst das aktuelle sowie die drei nachfolgenden Kalendervierteljahre, die der Berechnung der krankheitsfallbezogenen Gebührenordnungsposition folgen.
Wann endet ein Behandlungsfall?
„Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes. “
Wie oft die 1 im Behandlungsfall?
Die gesamte ambulante Versorgung der Folgen eines Unfalles innerhalb von drei Monaten stellt einen Behandlungsfall dar. Die UV-Nr. 1 ist daher innerhalb drei Monaten nur einmal neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O der UV-GOÄ möglich, Nr. 6 kann maximal dreimal berechnet werden!
Was heißt im Krankheitsfall?
Der Krankheitsfall umfasst die Behandlung derselben Erkrankung innerhalb eines Jahres, also im aktuellen und in den drei folgenden Quartalen. Der Krankheitsfall ist in einigen Gebührenordnungspositionen des EBM zu finden, vor allem wenn es um Mengenbegrenzungen geht.
Wie oft darf man die 1 GOÄ abrechnen?
Wie oft darf ich die GOÄ Ziffer 1 abrechnen? Die Leistungen der Nrn. GOÄ 1 und/oder 5 sind neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig. Ein Behandlungsfall entspricht einem Kalendermonat.