Was ist ein Beschwerderecht?
Betriebsverfassungsgesetz. § 84 Beschwerderecht (1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt.
Wie sich am besten über einen Kollegen beschweren?
Das Beschwerderecht beruht auf subjektiven Wahrnehmungen. Es reicht deshalb aus, dass sich einer Ihrer Kollegen benachteiligt fühlt. Seine Beschwerde kann er bei Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Personalabteilung oder seinem direkten Chef vortragen.
Wann kann man zum Betriebsrat gehen?
Wird ein Arbeitnehmer individuell benachteiligt oder ungerecht behandelt, bzw. beeinträchtigt, so hat er das Recht sich nach § 84 Abs. 1 BetrVG bei den zuständigen Stellen des Betriebes zu beschweren. Er kann den Betriebsrat um Unterstützung und/oder Vermittlung ersuchen.
Was kann man tun wenn der Betriebsrat nicht reagiert?
Hält er sie für berechtigt, muss er beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinwirken. Hält der Betriebsrat sie nicht für begründet, lehnt er ihre weitere Behandlung ab und unterrichtet die Arbeitnehmer*innen entsprechend. Dann steht es Arbeitnehmer*innen frei, sich mit ihrer Beschwerde direkt an den Arbeitgeber zu wenden.
Wie kann der Arbeitnehmer seine Beschwerden beheben?
Dem Arbeitnehmer dürfen gem. § 84 Abs. 3 BetrVG wegen der Erhebung der Beschwerde keine Nachteile entstehen. Behandlung der Beschwerden durch den Betriebsrat: Der Arbeitnehmer kann sich mit seiner Beschwerde auch direkt an den Betriebsrat wenden, § 85 BetrVG.
Ist der Arbeitgeber berechtigt zu Beschwerden?
Erachtet er diese als berechtigt, muss er von dem Arbeitgeber Abhilfe verlangen. Nach § 85 Abs. 3 BetrVG trifft den Arbeitgeber die Verpflichtung, dem Betriebsrat mitzuteilen, wie er die Beschwerde behandeln will.
Wie hat der Arbeitgeber die Beschwerde nachzugehen?
Der Arbeitgeber hat der Beschwerde nachzugehen und den Betriebsrat über den jeweiligen Stand der Dinge zu informieren. Die Beschwerde gilt als erledigt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der ihm gebotenen Möglichkeiten für Abhilfe geschafft hat.
Ist der Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert?
Der Arbeitnehmer muss in den Betrieb eingegliedert sein, die Arbeitskraft und nicht einen speziellen Arbeitserfolg schulden. Für die abschließende Beurteilung ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen. 2. Steuerpflicht des Arbeitnehmers wird nach Lohnsteuerrecht durch Einbehaltung der Steuer vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber erfüllt.