Was ist ein datenverarbeitungsverfahren?
Datenverarbeitung (DV) bezeichnet den organisierten Umgang mit Datenmengen mit dem Ziel, Informationen über diese Datenmengen zu gewinnen oder diese Datenmengen zu verändern. Daten werden in Datensätzen erfasst, nach einem vorgegebenen Verfahren durch Menschen oder Maschinen verarbeitet und als Ergebnis ausgegeben.
Was versteht man unter Verarbeitung von Daten?
Von Datenverarbeitung spricht man, wenn Daten gesammelt und in nützliche Informationen umgewandelt werden. Der Prozess wird in der Regel von einem Data-Scientist oder einem Team von Data-Scientists durchgeführt.
Warum wurde die Informatik früher auch Datenverarbeitung genannt?
„IT“ ist ein Akronym für „information technology“, also für das, was früher „EDV“ oder „elektronische Datenverarbeitung“ genannt wurde.
Welche Tätigkeiten gehören zur Datenverarbeitung?
Sie umfasst das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen …
Wann liegt eine Verarbeitung von Daten vor?
Vertrag als Rechtsgrundlage 6 Abs. 1 lit. b DSGVO können personenbezogene Daten auch dann verarbeitet werden, wenn dies zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. Der geschlossene Vertrag setzt in diesen Fällen die Verarbeitung personenbezogener Daten voraus.
Wo wurde der Begriff Informatik in den 1950er geprägt?
Nach einem internationalen Kolloquium in Dresden am 26. Februar 1968 setzte sich Informatik als Bezeichnung für die Wissenschaft nach französischem (informatique) und russischem Vorbild (Информатика) auch im deutschen Sprachraum durch.
Was versteht man laut Gesetz unter Speichern von Daten und der Verarbeitung von Daten?
„Speicherung“ meint das Gesetz stets die Aktivität des Erfassens, Aufnehmens oder Aufbewahrens (im Sinne von In-Verwahrung-Nehmen), nicht die Aufrechterhaltung eines schon bestehenden Zustandes.