Was ist ein Elefantenstoßzahn wert?
Bei der Versteigerung von Elefantenstoßzähnen mit einem Gesamtgewicht von 910 Kilogramm sind am Samstag in der südfranzösischen Stadt Cannes offenbar gleich zwei Weltrekorde gebrochen worden: Laut dem Auktionshaus Cannes Enchères übertrafen sowohl die versteigerte Menge des kostbaren Elfenbeins als auch der erzielte …
Ist ein Stoßzahn hohl?
Stoßzähne sind innen hohl (mit massiver Spitze) und bis zu einem gewissen Grade elastisch. Je mehr Mineralstoffe der Elefant zu sich nimmt, desto härter ist sein Stoßzahn.
Wie wird Elfenbein gehandelt?
Elfenbein, das aus einer Zeit zwischen 1976 und 1990 stammt, kann innereuropäisch mit einer Lizenz gehandelt, aber nicht wieder exportiert werden. Aus der Zeit zwischen 1947 und 1976 erfordert es ein Zertifikat über das Alter und eine Genehmigung, um es handeln oder wieder exportieren zu können.
Was kostet ein Elfenbein?
Was kostet Elfenbein? Einige Menschen zahlen für das Elfenbein einen hohen, aber illegalen Preis. Auf dem Schwarzmarkt kostet ein Kilo Elfenbein leider bis zu 2000 Dollar, ein ganzer Stoßzahn bis zu 50.000 Dollar. Die Elefanten können nur gerettet werden, wenn der Elfenbeinhandel komplett verboten wird.
Wie viel kostet ein Elfenbein auf dem Schwarzmarkt?
Einige Menschen zahlen für das Elfenbein einen hohen, aber illegalen Preis. Auf dem Schwarzmarkt kostet ein Kilo Elfenbein leider bis zu 2000 Dollar, ein ganzer Stoßzahn bis zu 50.000 Dollar. Die Elefanten können nur gerettet werden, wenn der Elfenbeinhandel komplett verboten wird.
Ist der Handel mit frischem Elfenbein verboten?
In der EU beziehen sich diese Einschränkungen auf das Alter, sowohl was den innereuropäischen Handel als auch den Wiederexport betrifft. Der Handel mit frischem Elfenbein aus der Zeit nach 1990 ist ausnahmslos verboten, ebenso dürfen unverarbeitete Stoßzähne – sogenanntes Rohelfenbein – nicht exportiert werden.
Wann gab es Elfenbein in der EU?
Diese gab es ja vor 1976 noch nicht und Elfenbein konnte bis Ende 1989 frei gekauft werden. Die heute gültige EU-Verordnung bezieht sich auf den Handel, also den Kauf und den Verkauf von Elfenbein, auch von privat z.B. an einen Händler oder Verarbeiter.