Was ist ein Emissionsprospekt?
Prospekt mit Informationen über Chancen und Risiken der angebotenen Beteiligung, das Unternehmen und seine Finanzen für interessierte Anleger. Siehe auch Verkaufsprospekt.
Wer erstellt Prospekte?
Der Prospekt wird von den Fachabteilungen des emittierenden Unternehmens (Rechts- und Steuerabteilung, Rechnungswesen, Investor Relations) und – in Abhängigkeit von Produkt und Platzierungsform – in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Investmentbanken, spezialisierten Kanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften …
Wann Prospektpflicht?
Davon wird grundsätzlich ausgegangen, wenn das Angebot vom Inland aus zugänglich ist. Für ein unbeschränkt zugängliches öffentliches Angebot im Internet bedeutet das, dass grundsätzlich die Öffentlichkeit auf der ganzen Welt angesprochen wird, sodass auch eine Prospektpflicht in Deutschland besteht.
Was versteht man unter Aktien zeichnen?
Unter „Aktien zeichnen“ ist zu verstehen, dass ein Anleger eine Aktienorder aufgibt, bevor die Aktie offiziell an der Börse gelistet ist. Man spricht hier auch von einer Neuemission von Aktien.
Was bedeutet unbeschränkt öffentliches Angebot im Internet?
Für ein unbeschränkt zugängliches öffentliches Angebot im Internet bedeutet das, dass grundsätzlich die Öffentlichkeit auf der ganzen Welt angesprochen wird, sodass auch eine Prospektpflicht in Deutschland besteht.
Wie viele Aktien werden gezeichnet?
Die Konsortialbanken bieten die Wertpapiere im Rahmen der Zeichnungseinladung nun öffentlich zur Zeichnung an. In diesem Zeitraum legen die Interessent:innen verpflichtend fest, wie viele Aktien sie zu welchem Maximalpreis erwerben möchten. In der Regel müssen mindestens 50 Aktien gezeichnet werden.
Was sind Ausnahmen von der Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten?
Ausnahmen von der Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten. Als qualifizierte Anleger gelten dabei insbesondere professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien nach § 31a WpHG. In diesem Fall muss der Anbieter jedoch die Mitteilungspflichten für wesentliche Informationen (§ 15 Abs. 5 WpPG) beachten;