Was ist ein ermächtigter Wiederversender?
In bestimmten Konstellationen darf ein ermächtigter Ausführer Ersatz-Ursprungserklärungen ausfertigen; er wird dann als „ermächtigter Wiederversender“ bezeichnet. Dieses Verfahren kann dabei unabhängig vom Status des „klassischen“ ermächtigten Ausführers beantragt und bewilligt werden.
Wann ist man Ermächtigter Ausführer?
Definition: Ein Ermächtigter Ausführer ist ein Unternehmer mit besonderen Privilegien. Das zuständige Hauptzollamt hat diesem eine Bewilligung ausgestellt, dass dieser Waren im vereinfachten Ausfuhrverfahren exportieren darf. Dadurch fallen Formalitäten wie zum Beispiel die Warenverkehrsbescheinigung EUR.
Bin ich Ermächtigter Ausführer?
Ein ermächtigter Ausführer muss durch seine innerbetriebliche Organisation sicherstellen, dass Ursprungserklärungen auf der Rechnung nur für präferenzielle Ursprungswaren ausgestellt werden. Er muss somit die Ursprungsregeln einhalten und die Ursprungseigenschaft jederzeit zweifelsfrei nachweisen können.
Wer darf A TR unterschreiben?
ist ein förmlicher Präferenznachweis und wird grundsätzlich von einer Zollstelle ausgestellt. Ermächtigte Ausführer dürfen jedoch im Rahmen ihrer Bewilligung vorausbehandelte Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. ohne Wertgrenze selbst ausfertigen.
Waren der agrarregelung Türkei?
Die Zollunion mit der Türkei gilt weder für Waren der Agrarregelung noch für EGKS -Waren. Hinsichtlich dieser Waren gewähren sich die Vertragsparteien Präferenzen ausschließlich für Ursprungswaren.
Was ist ein registrierter Ausführer?
Registrierter Ausführer oder Wiederversender Im Gegensatz zum Status eines ermächtigten Ausführers handelt es sich bei einem registrierten Ausführer oder kurz REX nicht um einen bewilligungsbedürftigen Status, sondern es genügt eine Registrierung im REX-System.
Wer ist der Ausführer?
Nach Art. 1 Nr. 19 b) i) VO (EU) 2015/2446 (UZK-DA) ist zollrechtlicher Ausführer grundsätzlich diejenige natürliche oder juristische Person, welche im Zollgebiet der Union ansässig ist und über das Verbringen der Ware die Bestimmungsbefugnis besitzt und diese auch ausübt.