Was ist ein Formschnitt bei Hecken?
Eine wichtige Unterscheidung gleich zu Beginn: Auf der einen Seite gibt es den sogenannten Formschnitt. Hierbei werden lediglich herauswachsende Äste korrigiert. Obwohl er gesetzlich während des ganzen Jahres erlaubt ist, sollte er bis spätestens Ende September erfolgen. Sonst kann es zu Frostschäden kommen.
Was versteht man unter Form und pflegeschnitt?
In § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist seit 2010 bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.
Bis wann darf man Büsche und Bäume schneiden?
Zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar sind alle Schnittarbeiten erlaubt. Der Radikalschnitt, Gärtner nennen dies „auf den Stock setzen“, ist zwar ab dem 1. März verboten. Ganzjährig zulässig sind aber schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses.
Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Hecken schneiden?
März bis 30. September Hecken „abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen“, also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für „lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“. Ein starker Rückschnitt für eine Umgestaltung des Gartens ist in diesem Zeitraum also nicht möglich.
Kann man Hecken im Sommer schneiden?
Juni. Von März bis September ist gesetzlich nur ein Formschnitt von Hecken erlaubt. Ein schonender Pflegeschnitt vieler Heckenpflanzen ist im Sommer rund um den 24. Wird die Hecke zu diesem Zeitpunkt geschnitten, wächst sie nicht mehr stark nach und behält die gewünschte Form.
Wann dürfen in Niedersachsen Hecken geschnitten werden?
März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Kann man jetzt Hecke schneiden?
Nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar dürfen Sie Ihre Hecken im Garten schneiden oder roden. Beim Schnitt im Frühling und Sommer hingegen droht laut Bundesnaturschutzgesetz ein saftiges Bußgeld.