Was ist ein gesetzlicher aufwandsentschädigungsanspruch?
Arbeitsrecht: Ein gesetzlicher Aufwandsentschädigungsanspruch existiert nicht. Zur Begründung eines Anspruchs bedarf es entweder einer vertraglichen Zusage auf individualrechtlicher oder kollektivrechtlicher Grundlage, einer betrieblichen Übung oder aber sie muss sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.
Warum kommt das Einwanderungsgesetz?
Dafür kommt das Einwanderungsgesetz! Und Asylbewerber, die seit langem in Deutschland und gut integriert sind, können bleiben – wenn sie einen festen Job haben. Ein Einwanderungsland sind wir schon lange. Seit 20 Jahren wird darüber diskutiert, gerungen und gestritten. Jetzt aber wird das endlich klar geregelt!
Wie kann ich das entkräften von preiseinwänden üben?
Das Entkräften von Preiseinwänden und die Einwandbehandlung können Sie als Verkäufer vorbereiten und üben – zum Beispiel auch in Verhandlungstrainings. Dabei gibt es sehr viele Methoden der Einwandbehandlung.
Welche Methode eignet sich zur Einwandbehandlung?
Einwandbehandlung Methode #1: Ablehnung und Rückzug. Diese Methode zur Einwandbehandlung eignet sich für jene Kundeneinwände, bei denen Sie klar aufzeigen wollen, dass „hier Schluss“ ist. Bei Einwänden in Preisverhandlungen ist das eine wichtige Strategie.
Was ist Aufwandsentschädigung im deutschen Steuerrecht?
Aufwandsentschädigung im deutschen Steuerrecht. Als Aufwandsentschädigung ist eine Vergütung zu verstehen, die gezahlt wird und dazu dient, Aufwendungen abzugelten, die im Rahmen einer Tätigkeit oder eines Amtes anfallen. Eine Aufwandsentschädigung kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein, unterliegt aber meist der Besteuerung.
Ist Aufwandsentschädigung unpfändbar?
S. Entgelt. Als Bestandteil des Lohnanspruchs ist die Aufwandsentschädigung außerdem nur in beschränktem Umfang pfändbar: Nach § 850a Nr. 3 ZPO sind Aufwandsentschädigungen unpfändbar, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.
Was ist die Aufwandsentschädigung für eine selbstständige Tätigkeit?
Die Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche, aber selbstständig ausgeführte Tätigkeit ist immer von der Lohnsteuer – und Sozialversicherungspflicht befreit. Allerdings ist sie stets umsatzsteuerpflichtig.