Was ist ein Gewerbezentralregisterauszug?
Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.
Was ist ein Auszug aus dem Gewerberegister?
Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Wie lange dauert Gewerbezentralregisterauszug?
Die Bearbeitungszeit für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beträgt im Regelfall weniger als eine Woche. Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit erst mit dem Tag des Antragseingangs im Bundesamt für Justiz beginnt.
Welche Auskünfte stehen im Gewerbezentralregister?
Eintragungen. Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc. ) bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten.
Was ist eine gewerbeauskunft?
Eine einfache Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister hinsichtlich des Namens, der betrieblichen Anschrift und der angezeigten Tätigkeit eines/einer Gewerbetreibenden kann online abgerufen oder bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa – Gewerbemeldestelle – beantragt werden.
Wer wird im Gewerberegister eingetragen?
Eintragungspflichtig sind grundsätzlich alle Kaufleute. Kleingewerbetreibende sind von der Eintragungspflicht ins Handelsregister ausgenommen – können sich jedoch freiwillig eintragen lassen. Mit dem Eintrag im Handelsregister werden Gründer automatisch zum Kaufmann mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten.
Wie kann ich herausfinden ob jemand ein Gewerbe angemeldet hat?
Die Angaben zu einem angemeldeten Gewerbe müssen deshalb bei den Behörden (Gewerbeamt, Wirtschaftsamt) direkt eingeholt werden. Dort kann man erfahren, ob und seit wann jemand ein Gewerbe angemeldet hat bzw. hatte.
Wie bekomme ich eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister?
Ein Antrag nach § 42 BZRG ist schriftlich oder durch persönliches Erscheinen an das Bundesamt für Justiz (Referat IV 3) zu richten. Er muss die vollständigen Personalien der Antrag stellenden Person (Geburtsname, Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort) enthalten.
Wie kommt man an eine Auskunft aus bundeszentralregister?
§ 49 BZRG. Ob man über ein leeres Bundeszentralregister verfügt, kann man prüfen, indem man um Auskunft beim Bundesamt für Justiz in Bonn ersucht. Das BZR bekommt man aber nicht nach Hause geschickt, sondern man muss es im örtlich zuständigen Amtsgericht vor Ort einsehen. Danach wird es direkt vernichtet.
Wer ist im Gewerberegister eingetragen?
(Art. 24 GewG). Das Amt für Volkswirtschaft führt das Gewerberegister als ein automatisiertes Register. In dieses werden die gewerberechtlichen Daten der Inhaber von Gewerbebewilligungen, der Geschäftsführer und gegebenenfalls der Betriebsleiter eingetragen werden.
Wann Gewerbe angemeldet?
Grundsätzlich beträgt das Mindestalter für eine Gewerbeanmeldung 18 Jahre. Minderjährige Jugendliche dürfen allerdings ein Gewerbe betreiben, wenn eine entsprechende Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und des Vormundschaftsgerichts vorliegt. De facto ist demnach eine Gewerbeanmeldung ab 14 Jahren möglich.