Was ist ein jugendhilfeausschuss?

Was ist ein jugendhilfeausschuss?

Dem Jugendhilfeausschuss stehen drei Rechte zu: – das Beschlussrecht, – das Anhörungsrecht und – das Antragsrecht. Das Beschlussrecht ist das wichtigste Recht des JHA. Allerdings kann er nicht für alle Aufgaben der Jugendhilfe Beschlüsse fassen, nur weil er sich mit allen Aufgaben der Jugendhilfe befassen darf.

Was entscheidet der Jugendhilfeausschuss?

Als wesentlicher Bestandteil des zweigliedrigen Jugendamtes hat der Ausschuss eine richtungsweisende Funktion hinsichtlich der Bearbeitung von Fragestellungen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik und die Kinder- und Jugendhilfe betreffende Themen.

Was macht ein jugendhilfeplaner?

Organisation, Begleitung und Durchführung der erforderlichen wissenschaftlichen Arbeiten. Mitarbeit bei regionalen Vorhaben und überregionalen Arbeitsgemeinschaften zur Jugendhilfeplanung. Abstimmung mit anderen örtlichen und überörtlichen Planungen, insbesondere gemäß § 80 Abs. 4 SGB VIII.

Wie setzt sich der Jugendhilfeausschuss zusammen?

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist wie folgt: 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses kommen aus Vertretungskörperschaften (Gemeinde- bzw. Kreistag) oder sind von den Vertretungskörperschaften gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.

Was ist die ag78?

In der AG 78 sind der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, Vertreter der Schulen sowie die Träger geförderter Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Haltern am See zusammengeschlossen. …

WAS IST AG 78?

Die Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit besteht seit dem 20.02.2001. In der AG 78 sind der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, Vertreter der Schulen sowie die Träger geförderter Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Haltern am See zusammengeschlossen.

Was ist der Unterschied zwischen Jugendamt und Jugendhilfe?

Die eigentliche Jugendhilfe, also die unmittelbare Hilfe und Unterstützung für die Kinder und Jugendlichen und ihre Erziehungsberechtigten erfolgt durch die Kommunen. Landkreise und kreisfreie Städte haben ein Jugendamt und dieses ist nach dem SGB VIII zuständig für die Jugendhilfe.

Was zählt zu Kinder- und Jugendhilfe?

Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist die Mitwirkung in familien- und jugendgerichtlichen Verfahren.

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