Was ist ein Kollektivarbeitsvertrag?

Was ist ein Kollektivarbeitsvertrag?

Im Kollektivvertrag sind alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis geregelt. Das sind vor allem Regelungen in Bezug auf Entlohnung (Mindestgehälter bzw. Mindestlöhne), Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und Arbeitszeit.

Warum ist ein Kollektivvertrag wichtig?

Kollektivverträge verhelfen ArbeitnehmerInnen zu vielen Rechten und Ansprüchen, die nicht in Gesetzen geregelt sind. Wichtige Beispiele dafür sind Mindestgehälter bzw. Häufig enthalten Kollektivverträge außerdem für ArbeitnehmerInnen noch weitaus günstigere Regelungen als die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Für wen gelten Kollektivvertrag?

Der Kollektivvertrag hat den Zweck, Rechte und Ansprüche von Arbeitnehmern festzulegen, die gesetzlich nicht geregelt sind, oder aber auch, um Regelungen zu vereinbaren, die günstiger sind als die gesetzlichen Bestimmungen. Dadurch sorgen Kollektivverträge für faire Arbeitsbedingungen.

Was ist ein kollektiver Tarifvertrag?

Unter Kollektivem Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände). Dazu gehören insbesondere das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) und das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben (Betriebsverfassungsrecht).

Warum wird ein Tarifvertrag auch als kollektiver Arbeitsvertrag bezeichnet?

Tarifverträge dienen dem Zweck der Regelung von Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und sind als Kollektivverträge dazu gedacht, Vorgaben zu den einzelnen Arbeitsverträgen zu machen.

Was wenn kein Kollektivvertrag?

Wenn auf Ihr Arbeitsverhältnis kein Kollektivvertrag oder Mindestlohntarif zur Anwendung kommt, erhalten Sie den Lohn, den Sie mit dem Arbeitgeber ausmachen. Halten Sie die vereinbarte Lohnhöhe unbedingt schriftlich fest, zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder auf dem Dienstzettel.

Für wen gilt kein Kollektivvertrag?

Unterliegen alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einem Kollektivvertrag? Nein, aber fast alle. Es gibt einige wenige Branchen, für die kein Kollektivvertrag gilt, etwa Rechtsanwaltsanwärter, Freizeitbetriebe oder Vergnügungsbetriebe.

Was wird unter dem kollektiven Arbeitsrecht verstanden?

Unter Kollektivem Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände).

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