Was ist ein kommunal?
1) die Kommune, die Gemeinde betreffend; zur Gemeinde gehörend. Begriffsursprung: Lehnwort aus dem Lateinischen vom Adjektiv communalis „Gemeinde-, zur ganzen Gemeinde gehörend“
Was ist das Parlament einer Kommune?
Kommunalparlament bezeichnet umgangssprachlich, jedoch fälschlicherweise die gewählte Volksvertretung auf kommunaler Ebene (Gemeinden und Landkreise). Ihre korrekte Bezeichnung variiert je nach Bundesland und ist abhängig davon, ob eine Gemeinde den Status einer Stadt besitzt. Auf Kreisebene ist das der Kreistag.
Was heißt kommunal betrieben?
Kommunale Unternehmen sind aus der unmittelbaren Kommunalverwaltung ausgegliederte, verselbständigte Verwaltungseinheiten zur Erfüllung öffentlicher Zwecke. Sie stellen eine Unterform des öffentlichen Unternehmens dar und sind von den öffentlichen Einrichtungen abzugrenzen.
Was zählt zu einer Kommune?
Kommunen sind Kreise, Städte, Gemeinden und Stadtbezirke. Kreise bestehen aus mehreren Gemeinden. Große Städte haben zum Beispiel Stadtbezirke. Wer von Kommunen spricht, meint: Kreise, Städte, Gemeinden und Stadtbezirke. Die Politik in Kreisen, Städten, Gemeinden und Stadtbezirken heißt Kommunalpolitik.
Wie heißt das Parlament einer Gemeinde?
Unter Vertretungsorgan versteht man das von der Bürgerschaft gewählte „Parlament“ einer Gemeinde, wobei es sich verfassungsrechtlich korrekt nicht um ein echtes Parlament, sondern nur um einen Bestandteil der (Selbst-)Verwaltung der Gemeinde handelt. Es ist somit der Exekutive und nicht der Legislative zuzuordnen.
Wie heißt das Parlament einer Stadt?
Deutschland. In vielen deutschen Ländern ist Stadtrat die Bezeichnung der Stadtvertretung, also der kommunalen Volksvertretung in den Städten (in anderen Gemeinden: Gemeinderat). Auch die Mitglieder des Gremiums Stadtrat werden zum Teil als Stadträte bezeichnet.
Was ist gKU?
Ein Kommunalunternehmen (abgekürzt KU, im Falle gemeinsamer Kommunalunternehmen auch gKU) umfasst Aufgabenbereiche einer kommunalen Körperschaft (Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände), die sich nach Art und Umfang für eine selbständige Wirtschaftsführung eignen und der öffentliche Zweck dies rechtfertigt.