Was ist ein Kontowechsel bei einer anderen Bank?

Was ist ein Kontowechsel bei einer anderen Bank?

Eröffnen Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank. Vor allem ist der Kontowechsel ein bewährter taktischer Schritt. Dessen Zweck ist es, dass die Gläubiger merken, dass es Ihnen mit Ihrer Entschuldung ernst ist.

Ist die Einrichtung eines neuen Kontos sinnlos?

Die Einrichtung des neuen Kontos wäre sinnlos. Bitte beachten Sie: Das neue Konto darf nicht bei einer Bank eröffnet werden, die mit Ihrer alten Bank oder einem Ihrer Schuldner in Verbindung steht! Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie ein Konto bei der Comdirekt Bank eröffnen, zuvor aber Kunde der Commerzbank waren oder Schulden bei dieser haben!

Wie sollte man bei einer Kontosperrung handeln?

Von daher sollte man im Falle einer Kontosperrung schnell handeln und kurzfristig ein Gespräch mit der entsprechenden Bank suchen. Je nach der zugrundeliegenden Ursache unterscheiden sich die Möglichkeiten und Maßnahmen, die dem Kontoinhaber zur Beendigung der Kontosperre zur Verfügung stehen.

Wie kann die Bank eine Kontosperrung vornehmen?

Zum anderen kann die Bank bei gewissen abredewidrigen Verhaltensweisen eine Kontosperrung vornehmen, etwa wenn ein Darlehensnehmer der Bank die fälligen Tilgungsraten eines Kredits nicht rechtzeitig zahlt.

Kann die Bank ein Konto sperren lassen?

Auch die Bank selbst kann ein Konto bei Überziehung oder bei verdächtigen Aktivitäten sperren lassen. Ist der Grund für die Kontosperrung nicht offensichtlich, sollten Sie in jedem Fall Ihre Bank kontaktieren.

Wie kann ich auf das Konto des Schuldners zugreifen?

Um auf das Konto des Schuldners zugreifen zu können, benötigen Gläubiger einen europäischen Vollstreckungstitel, dazu bedarf es eines Erkenntnisverfahrens – also eines Gerichtsurteils in der Sache selbst. „Die EU-weite Kontopfändung ist noch immer ein Novum, es gibt wenig Erfahrung.“

Kann der Gläubiger die Pfändung nicht nachweisen?

Wenn der Gläubiger die Zustellung nicht nachweisen kann, wird das Amtsgericht den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht erstellen und Ihre kontoführende Bank die Kontopfändung nicht ausführen, da sie sich Ihnen gegenüber aufgrund des vertraglichen Verhältnisses im Sinne der §§ 675c ff. BGB schadensersatzpflichtig machen würde.

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