FAQ

Was ist ein Kurzaufenthaltsbewilligung?

Was ist ein Kurzaufenthaltsbewilligung?

Eine Kurzaufenthaltsbewilligung wird EU/EFTA-Staatsangehörigen ausgestellt, welche sich befristet für weniger als ein Jahr in der Schweiz aufhalten.

Was kostet die B Bewilligung?

Die Höchstgebühren von Fr. 65. — für die Ausstellung eines Ausländerausweises L, B, G bleiben bestehen und schliessen die Kosten für den Ausweis und die Datenerfassung in der Kantonalen Ausweisstelle mit ein (Höchstgebühren, jedoch exkl. Portokosten).

Was für ausländerausweise gibt es?

Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)

  • Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)
  • Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
  • Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)
  • Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)
  • Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen, Ausländer)
  • Ausweis N (Asylsuchende)
  • Ausweis S (Schutzbedürftige)
  • Was heisst Aufenthaltsbewilligung B?

    Aufenthalter und Aufenthalterinnen sind ausländische Personen, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

    Wie bekommt man eine L Bewilligung?

    Einen L-Ausweis erhalten EU-/EFTA-Staatsangehörige, die länger als drei Monate (unter drei Monaten ist der Aufenthalt bewilligungsfrei) als unselbständig Erwerbende, selbständige Dienstleister oder sogar «nur» als Stellensuchende in die Schweiz kommen, die jedoch nicht länger als ein Jahr hier bleiben wollen.

    Was kostet der Ausländerausweis?

    Was kostet der neue Ausländerausweis EU/EFTA Die Höchstgebühren von 65 Franken (exkl.

    Was gibt es für Aufenthaltsbewilligungen?

    Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige der Mitgliedstaaten der EU/EFTA

    • Ausweis B EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung)
    • Ausweis C EU/EFTA (Niederlassungsbewilligung)
    • Ausweis Ci EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
    • Ausweis G EU/EFTA (Grenzgängerbewilligung)

    Was ist L Ausweis?

    Kurzaufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich befristet, in der Regel für weniger als ein Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

    Kategorie: FAQ

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