Was ist ein Nebenangebot bei einer Ausschreibung?

Was ist ein Nebenangebot bei einer Ausschreibung?

Ein Nebenangebot (synonym gebrauchte Begriffe: Sondervorschlag, Änderungsvorschlag, Variante) ist ein Angebot, das eine Abweichung von der vorgesehenen Leistungsausführung darstellt. Der Begriff ist insbesondere relevant bei der Vergabe von Leistungen in förmlichen Vergabeverfahren.

Sind Nebenangebote zugelassen?

Nebenangebote sind in der Regel Vorschläge, wie die ausgeschriebene Leistung auf andere Art und Weise wirtschaftlicher erbracht werden kann. Sie dienen dem Wettbewerb und sind daher in § 13 EG Abs. 3 grundsätzlich zugelassen.

Was heißt Nebenangebote sind nicht zugelassen?

Ein Nebenangebot wird oft als Ergänzung zu einem Hauptangebot vom Bieter angeboten. Zugleich sind in den Unterlagen Mindestanforderungen für Nebenangebote zu bestimmen. Fehlen Angaben in diesen Unterlagen, dann sind keine Nebenangebote zugelassen.

Was sind Nebenangebote im Vergabeverfahren?

Öffentliche Auftraggeber haben die Möglichkeit, den Bietern die Abgabe von sog. Nebenangeboten zu gestatten. Diese ermöglichen den Bietern, von Vorgaben der Leistungsbeschreibungen abzuweichen. Bei nationalen Vergabeverfahren müssen die Nebenangebote gleichwertig sein.

Was ist ein Amtsentwurf?

Nebenangebote sind Angebote der Bieter, welche eine andere Ausführungsart als die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers (Amtsentwurf) vorsehen. Bei den Abweichungen handelt es sich zumindest bei Bauvergaben überwiegend um technische Änderungen.

Wann sind Nebenangebote zulässig?

BGH-Urteil: Nebenangebote sind nicht zulässig, wenn der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Nebenangebote nicht zugelassen und gewertet werden dürfen, wenn in einem Vergabeverfahren der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist.

Was sind mehrere Hauptangebote?

Ein „Hauptangebot“ mit einem vom vorgegebenen LV abweichenden Inhalt ist zwingend auszuschließen. Die Bieter sind berechtigt, zwei oder mehrere Hauptangebote abzugeben, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich festlegt, dass die Bieter nur ein Hauptangebot abgeben dürfen.

Was ist ein Hauptangebot?

Als Hauptangebote werden Angebote definiert, die jedes für sich genommen die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers erfüllen. Wenn Angebote von der Leistungsbeschreibung – gegebenenfalls auch nur geringfügig – abweichen, handelt es sich um Nebenangebote.

Warum mehrere Hauptangebote zulassen?

Sie führte unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 29.11

Warum mehrere Hauptangebote?

Für jedes Hauptangebot ist dann ein eigenständiges Angebotsschreiben mit allen geforderten Unterlagen vorzulegen. Mehrere Angebote sind oft dann von Interesse des Bieters, wenn beispielsweise verschiedene Fabrikate der einzubauenden Stoffe, Bauteile oder Ausrüstungen infrage kommen könnten.

Wann mehrere Hauptangebote?

Die Abgabe von zwei Hauptangeboten ist grundsätzlich zulässig, wenn sich diese in technischer Hinsicht und nicht nur im Preis unterscheiden! Dieser Grundsatz ist als ständige Rechtsprechung auch vom BGH bestätigt worden.

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