Was ist ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot?
Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Leistungen, in denen sich Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung um Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung kümmern. Sie soll pflegende Angehörige entlasten und unterstützen.
Was sind niedrigschwellige Betreuungs und Entlastungsleistungen?
Beispiele für niedrigschwellige Entlastungsangebote sind stundenweise Betreuung, Unterstützung bei sozialen Kontakten, Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Aktivitäten außerhalb der Wohnung wie Einkauf oder Kinobesuch.
Wer darf Leistungen nach 45b SGB XI erbringen?
In § 45b des SGB XI ist der Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen geregelt. Voraussetzung ist, dass Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad besitzt. Der Anspruch gilt dabei für alle Pflegegrade von eins bis fünf. Voraussetzung: Ihr Angehöriger wird zu Hause gepflegt.
Was versteht man unter Betreuungs und Entlastungsleistungen?
Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte übernehmen für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben.
Wer darf Entlastungsleistungen anbieten?
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Wer kann Entlastungsleistungen anbieten?
Grundsätzlich können Entlastungsleistungen ausschließlich durch zugelassene Gewerbetreibende wie Pflegedienste, Agenturen (s. o.) erbracht und dann entsprechend direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Allerdings bieten einige Pflegekassen, bzw. Erkundigen Sie sich am besten heute noch bei Ihrer Pflegekasse!