FAQ

Was ist ein Pfaendungsueberweisungsbeschluss?

Was ist ein Pfändungsüberweisungsbeschluss?

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist ein Akt der Zwangsvollstreckung, der vom Vollstreckungsgericht erlassen wird. In ihm wird auf eine Forderung des Schuldners gegen einen Drittschuldner zugegriffen.

Was ist der Drittschuldner?

Der Drittschuldner ist also der Schuldner des Schuldners des Pfändungsgläubigers oder Abtretungsgläubigers (Zessionar), der die Pfändung betreibt oder die Abtretung vornimmt.

Wann ist eine Pfändung wirksam?

Mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner wird die Pfändung wirksam. Zahlt der Drittschuldner nach Zustellung dennoch an den Schuldner, so kann dies strafrechtliche Folgen haben (siehe § 288 Strafgesetzbuch).

Wie funktioniert ein Pfüb?

Der Pfändungsbeschluss verfügt die Beschlagnahme der entsprechenden Forderung. Gleichzeitig verbietet er dem Schuldner deren Einziehung und dem Drittschuldner die Leistung an den Schuldner. Der Überweisungsbeschluss überträgt die Forderung des Schuldners auf dessen Gläubiger per Überweisung.

Was versteht man unter einem Pfändungs und überweisungsbeschluss?

Definition: Was ist „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss“? Eine der zulässigen Vollstreckungsmaßnahmen bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Forderungen und andere Vermögensrechte des Schuldners.

Wann zahlt Drittschuldner?

Zahlt der Drittschuldner trotz der Pfändung ganz oder teilweise an den Schuldner, so hat dies nach §§ 135,136 BGB gegenüber dem Gläubiger keine schuldbefreiende Wirkung und er kann die Zahlung nochmals vom Drittschuldner verlangen.

Wann bin ich Drittschuldner?

Der Drittschuldner ist die Person, gegen die ein Schuldner eine Forderung richten kann, wenn bei ihm selbst eine Forderung gepfändet wird. Der Drittschuldner tritt zur Begleichung der Forderung des Gläubigers an die Stelle Schuldners, hat gegenüber dem Gläubiger selbst aber keine Schulden.

Was tun als Drittschuldner?

Der Gläubiger kann im Wege der Zwangsvollstreckung anstelle einer Vollstreckung in das Schuldnervermögen in Forderungen oder andere Vermögenswerte des Schuldners gegen Dritte vollstrecken. Der Dritte wird dann als Drittschuldner des Gläubigers bezeichnet.

Wann ist ein Pfändungs und überweisungsbeschluss wirksam?

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß wird erst mit der Zustellung an den Drittschuldner wirksam, vgl. §§ 829 Abs. 3, 835 Abs. 3 Satz 1 ZPO.

Wann endet ein Pfändungs und überweisungsbeschluss?

Die Forderungspfändung beginnt mit Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch das Vollstreckungsgericht. Sie endet mit vollständiger Erfüllung der im Pfändungsbeschluss angeführten Forderung des Gläubigers durch Überweisung der gepfändeten Forderung. Der Gläubiger muss erneut pfänden.

Was kann man gegen Pfüb tun?

Gegen den Erlass oder die Ablehnung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kommen als Rechtsbehelfe in Betracht: Die Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO gemäß § 766 ZPO. Die Sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO. Die Rechtspflegererinnerung gemäß § 11 RPflG.

Wie nehme ich einen Pfüb zurück?

Der Gläubiger kann den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses jederzeit zurücknehmen, wobei er die Folgen für die Verjährungsunterbrechung, § 212 BGB, bedenken muss.

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