Was ist ein privater Klageweg?
Die Privatklage ist ein Verfahren vor dem Amtsgericht als Strafgericht, in dem der Verletzte einer Straftat als Ankläger an Stelle der Staatsanwaltschaft auftritt.
Wie geht eine Privatklage?
Wer als Geschädigter Privatklage erheben will, muss beim zuständigen Amtsgericht Klageschrift einreichen, § 381 StPO. Diesbezüglich ist es ratsam, sich anwaltlichen Beistand zu holen, um auch allen Formalien gerecht zu werden.
Ist die Privatklage eine Sonderform des Strafprozesses?
Die Privatklage ist eine Sonderform des Strafprozesses. Ist das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung gering, verweist die Staatsanwaltschaft auf die Option der Privatklage. Der Geschädigte übernimmt im Privatklageverfahren selbst die Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft ist nicht direkt beteiligt, kann aber jederzeit eingreifen.
Wie kann der Kläger eine Klage bei Gericht einreichen?
Sofern der Beklagte den Auflagen im Urteil nicht nachkommt, kann der Kläger dieses unter Zuhilfenahme entsprechender Beamteter (z. B.: Gerichtsvollzieher, Ordnungsamt, Polizei) vollstrecken. Um eine Klage bei Gericht einreichen zu können, müssen gewisse gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt sein, welche von Amts wegen zu prüfen sind.
Was sind die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage?
Für die Zulässigkeit einer Klage ist nicht nur wichtig, das „richtige Gericht“ zu finden. Auch die Parteien (Kläger und Beklagter) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um vor Gericht akzeptiert zu werden. Relevant sind die Stichworte „Parteifähigkeit“, „Prozessfähigkeit“, „Postulationsfähigkeit“ sowie „Prozessführungsbefugnis“.
Kann ich die Privatklage jederzeit einreichen?
Sie dürfen die Privatklage jederzeit einreichen – es gibt keine Frist. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend machen, bevor die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren abläuft.