Was ist ein privilegiertes Vermögen?
privilegiertes Vermögen, also Vermögen, das ein Ehegatte während der Ehe durch Schenkung, Erbschaft oder Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erworben hat, von dem Endvermögen abgezogen, das bei Beendigung des Güterstandes vorhanden ist.
Was zählt zum endvermögen?
Das Endvermögen ist dabei das Vermögen, dass einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten gehört zum Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes. Die genaue Definition finden Sie in § 1375 BGB.
Was ist ein negativer Zugewinn?
Endvermögen minus Anfangsvermögen jedes Ehegatten ergibt den Zugewinn. Wer mehr „dazugewonnen“ hat, gibt die Hälfte ab. Sonderregeln gibt es für während der Ehe ererbtes Vermögen, für „negativen Zugewinn“ (also Verlust in der Ehe), für ungewöhnlich teure Schenkungen unter den Eheleuten usw.
Ist eine Schenkung ein Zugewinn?
5: Schenkungen und Erbschaften fallen nicht in den Zugewinnausgleich. Damit soll verhindert werden, dass der andere Ehegatte von Erbschaften oder Schenkungen des Partners profitiert, an denen er nicht selbst mitgewirtschaftet hat. Bleibt die Vermögenssubstanz noch außen vor, so gilt das aber nicht für den Wertzuwachs.
Werden Schulden von Endvermögen abgezogen?
Berücksichtigung von Schulden beim Endvermögen. Verbindlichkeiten sind „über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen“. Damit entfällt auch hier die Kappungsgrenze Null, sodass auch ein negatives Endvermögen möglich ist.
Werden Schulden vom Anfangsvermögen abgezogen?
Maßgeblich für das Anfangsvermögen ist der Tag der Eheschließung vor dem Standesbeamten. Schulden werden tatsächlich hinzugerechnet, womit ein negatives Anfangsvermögen möglich ist.
Kann Zugewinn negativ sein?
Auch wenn mit der Reform 2009 sowohl negatives Anfangsvermögen als auch Endvermögen eingeführt worden sind, ist ein „negativer Zugewinn“ nach wie vor nicht möglich.