Was ist ein Rechtsgeschaftlich bestellter Vertreter?

Was ist ein Rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter?

Stellvertretung (häufig kurz: Vertretung) bedeutet im Zivilrecht das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person, die als Vertreter für eine andere Person, den Vertretenen, nach den §§ 164 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) tätig wird.

Wann ist man gesetzlicher Vertreter?

Gesetzliche Vertreter sind beispielsweise die Eltern (oder der allein sorgeberechtigte Elternteil) für ihr minderjähriges Kind. Außerdem der Vormund, wenn den Eltern die elterliche Sorge nicht zusteht.

Wie bekommt man einen amtlichen Betreuer?

Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen. Vordrucke gibt es zum Beispiel bei den Reguvis Fachmedien. Hat das Betreuungsgericht so einen Antrag bekommen, prüft es, ob eine Betreuung notwendig ist. Wenn tatsächlich eine Betreuung notwendig ist, bestimmt das Gericht einen Betreuer.

Was ist ein gesetzlicher Vertreter?

Gesetzlicher Vertreter – was Sie wissen und beachten müssen! Was ist unter einem gesetzlichen Vertreter zu verstehen? In welchen Fällen ist ein gesetzlicher Vertreter unumgänglich? Ein gesetzlicher Vertreter ist eine natürliche Person, die für andere rechtsverbindlich agiert.

Wie kann eine Vertretung gegenüber einem Gericht erfolgen?

Diese Vertretung kann gegenüber jedem Gericht erfolgen, bei dem ein Anspruch für den Betreuten einzuklagen ist oder bei dem gegenüber dem Betreuten geklagt wird, z.B. in Kaufvertrags-, Mietvertrags-, Sozialrechts – oder Steuerrechtsfragen. Für Strafverfahren gelten Besonderheiten.

Was sind die gesetzlichen Vertreter für ein Kind?

Ein typisches Beispiel für einen gesetzlichen Vertreter sind gemäß § 1629 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Eltern bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil eines noch nicht volljährigen Kindes. Die gesetzliche Vertretung ist in diesem Fall Bestandteil des Sorgerechts.

Ist ein gesetzlicher Vertreter für den Vertragspartner erkennbar?

Handelt ein gesetzlicher Vertreter für den Vertragspartner erkennbar im Rechtskreis des Vertretenen, besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er nicht im eigenen, sondern im Namen des Vertretenen auftritt, es sei denn, es gibt besondere Anhaltspunkte dafür, er wolle für sich persönlich handeln.

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