Was ist ein Regiebetrieb?
Der Regiebetrieb ist grundsätzlich eine Organisationsform kommunaler (wirtschaftlicher) Betätigung ohne eigene Rechts- und Parteifähigkeit. Im Unterschied zum Eigenbetrieb bleibt der Regiebetrieb Teil der unmittelbaren Verwaltung.
Was ist ein Regiebetrieb Beispiel?
Als Regiebetrieb bezeichnet man diejenigen rechtlich unselbstständigen Betriebe einer Kommune, die zu 100% in die Verwaltung integriert sind und somit auch in den Haushaltsplan der jeweiligen Verwaltung eingebunden sind (sog. Mögliche Beispiele für Regiebetriebe: Sportstätte, Friedhof, Schwimmbad, Museum.
Wie entsteht ein Regiebetrieb?
Regiebetriebe sind öffentliche Betriebe und Anstalten mit Aufgaben im öffentlichen Interesse. Sie werden vom Staat in eigener Regie betrieben und sind Teil der dezentralen Bundesverwaltung, oft sind sie mit einem staatlichen Monopol verbunden. Sie sind unterschiedlich stark in der Verwaltung eingebunden.
Was ist eine Eigenbetriebsähnliche Einrichtung?
Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sind wirtschaftliche Unternehmen der Kommune ohne Rechtspersönlichkeit. Sie sind wie Privatunternehmen am Wirtschaftsleben beteiligt. Organisatorisch sind Eigenbetriebe weitgehend selbständig, finanzwirtschaftlich werden sie als Sondervermögen geführt.
Was ist ein kommunalbetrieb?
gewerbliche Unternehmen der Gemeinden und der Kreise. Kommunalbetriebe befriedigen allg. Bedürfnisse der Bevölkerung wie z.B. Wasser- und Energieversorgung, Unterhaltung und Einrichtung von Nahverkehrsmitteln (Versorgungsbetriebe).
Was ist ein Kommunalunternehmen?
Kommunale Unternehmen sind im Gegensatz zu öffentlichen Unternehmen des Bundes oder der Länder (Öffentliche Unternehmen des Bundes; Öffentliche Unternehmen der Länder) dadurch gekennzeichnet, dass mehrheitlicher oder alleiniger Träger des Unternehmens die jeweilige Gebietskörperschaft ist.
Was ist ein optimierter Regiebetrieb?
Ein optimierter Regiebetrieb im Sinne von Art. 88 Abs. 6 GO wird im Gegensatz zum Eigenbetrieb nicht außerhalb, sondern innerhalb der allgemeinen Verwaltung geführt. Auch er hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, d.h. Träger von Rechten und Pflichten ist die Stadt selbst.
Sind Eigenbetriebe Unternehmen?
Der Eigenbetrieb gehört zu den öffentlichen Betrieben und Verwaltungen und stellt nach deutschem Recht eine Organisationsform eines kommunalen Unternehmens dar. Er ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform ohne eigene Rechtspersönlichkeit auf der Grundlage der Gemeindeordnungen bzw.