Was ist ein Reiseleiter?
Das Berufsprofil: Reiseleiter Reiseleiter arbeiten dort, wo andere Urlaub machen. Die Touristik-Experten sind meist auf ein Gebiet oder ein Land spezialisiert und sind für Reisegruppen Ansprechpartner, Wissensvermittler und Organisator in Personalunion – und das über die gesamte Dauer einer Reise hinweg.
Was ist der Reiseleiter für die gesamte Urlaubsgruppe?
Der Reiseleiter ist für die gesamte Urlaubsgruppe verantwortlich und sorgt für einen unbeschwerten Urlaub. Bei Problemen und der organisatorischen Abwicklung ist die Reiseleitung der erste Ansprechpartner. Das Aufgabengebiet umfasst sämtliche Bereiche der Reise, vom Transport über die Unterkunft bis hin zu Essen,…
Ist die Reiseleiterin kein anerkannter Ausbildungsberuf?
Reiseleiter/in ist zudem kein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Spielräume der Ausbildung legt jedes Unternehmen selbst fest. In der Regel ist es dann möglich sich die Ausbildung beispielsweise von der IHK verifizieren zu lassen.
Welche Rolle haben Reiseleiter in der Touristikbranche?
Reiseleiter haben in der Touristikbranche durchaus gute Chancen auf eine Position als Führungskraft. Bei größeren Touristikdienstleistern gibt es ganze Teams aus Reiseleitern, die koordiniert werden müssen. Meistens bieten Arbeitgeber in diesem Bereich eigene interne Entwicklungsmaßnahmen an, die auf den Job mit Personalverantwortung vorbereiten.
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Was bietet ein Reisevermittler an?
Ein Reiseveranstalter bietet seine Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. Somit trägt er auch das Risiko, während der Reisevermittler nur die Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Reisenden abschließt.
Was ist ein Reisemittler oder Reisebüro?
Ein Reisevermittler oder auch Reisemittler ist ein wirtschaftlich selbständiges Reisebüro, das Leistungen eines Dritten vermittelt oder besorgt.
Wie setzen sich die Leistungen der Reiseveranstalter zusammen?
In der Regel setzen sich die Leistungen der Reiseveranstalter (englisch tour operator) aus der eigenen und Leistungen Dritter (sogenannte Erfüllungsgehilfen) zusammen. So sind zum Beispiel die Beförderung, Beherbergung oder Bewirtung meistens Leistungen anderer Unternehmen, die vom Veranstalter eingekauft werden.