Was ist ein Rekurs bei Gericht?
Beim Rekurs handelt es sich um ein Rechtsmittel im Zivilverfahren, mit welchem die unterliegende Partei gegen den Beschluss eines Gerichtes vorgehen kann. Der Rekurs ist bei dem Gericht zu erheben, dessen Beschluss angefochten wird. Rekursgericht ist das instanzenmäßig übergeordnete Gericht.
Was muss ein Rekurs enthalten?
(1) Der Rekurs ist durch Überreichung eines Schriftsatzes beim Gericht erster Instanz zu erheben; er kann nicht zu gerichtlichem Protokoll erklärt werden. (2) Der Rekurs hat neben den allgemeinen Erfordernissen eines Anbringens die Bezeichnung des Beschlusses zu enthalten, gegen den er erhoben wird.
Was kostet ein Rekurs?
Kosten. Wer im Rekursverfahren unterliegt, trägt in der Regel die Kosten. Bei einem Rekurs im Bereich Personalrecht werden hingegen grundsätzlich keine Kosten erhoben. Die Kosten für das Rekursverfahren belaufen sich in der Regel auf etwa 500 bis 1500 Franken.
Wie lange dauert ein Rekurs?
Rekurs. Der Rekurs richtet sich gegen Beschlüsse – also gegen die nicht als Urteil ergehenden Entscheidungen des Gerichts. Die Rekursfrist beträgt in der Regel 14 Tage (Ausnahme: Besitzstörungsverfahren). Der Rekurs ist bei dem Gericht zu erheben, dessen Beschluss angefochten wird.
Was passiert nach Rekurs?
(1) Ist der Rekurs nicht zurückzuweisen, so hat das Rekursgericht über die Sache selbst, erforderlichenfalls nach Verfahrensergänzung, zu entscheiden. (2) Das Rekursgericht darf nur im Rahmen des Rekursbegehrens entscheiden.
Was passiert bei einem Rekurs?
Die Rekursschrift besteht aus dem Antrag und der Begründung. Im Antrag schreiben Sie, was Sie erreichen wollen: Den Entscheid der Baubehörde ganz oder teilweise aufheben, ergänzen oder ändern. In der Begründung erklären Sie, was aus Ihrer Sicht der Mangel am vorinstanzlichen Entscheid ist und warum Sie ihn anfechten.
Wie schreibt man einen Rekurs?
Grammatik
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Rekurs | die Rekurse |
| Genitiv | des Rekurses | der Rekurse |
| Dativ | dem Rekurs | den Rekursen |
| Akkusativ | den Rekurs | die Rekurse |
Wann kann man Rekurs einlegen?
Der Rekurs ist innert 30 Tagen bei der Rekurskommission schriftlich einzureichen. Die Frist zur Einreichung des Rekurses beginnt am Tag nach der Mitteilung des Entscheids zu laufen, auch wenn es sich dabei um einen Samstag oder einen öffentlichen Ruhetag (Sonntag, Feiertag) handelt.
Hat ein Rekurs aufschiebende Wirkung?
Nach § 524 Abs 2 ZPO kann das Gericht erster Instanz einem Rekurs aufschiebende Wirkung zuerkennen, wenn der Gegenpartei kein unverhältnismäßiger Nachteil erwächst und wenn ohne eine solche Hemmung der Zweck des Rekurses vereitelt würde.
Was ist eine Rechtsmittelbelehrung?
Eine Rechtsmittelbelehrung weist die betroffene Person eines Verwaltungsaktes oder Gerichtsentscheides auf seine Möglichkeiten hin, die behördliche oder gerichtliche Entscheidung anzufechten.