Was ist ein Scheidungsverfahren?
Dies bedeutet: Bei einem Scheidungsverfahren ist die Höhe des Einkommens und des Vermögens der Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrag es für die Festsetzung des Verfahrenswertes (nach altem Recht Streitwert) durch das Familiengerecht am Ende des Verfahrens heranzuziehen.
Was ist der Verfahrenswert für das Scheidungsverfahren?
Der Verfahrenswert für die Scheidung wird aus den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten ermittelt und beträgt mindestens 3.000 und höchstens 1 Mio. Euro. Aus der Summe mit den Verfahrenswerten der Folgesachen im Scheidungsverbund ergeben sich die gesetzlichen Gebühren für das Scheidungsverfahren.
Was Regeln die gesetzlichen Vorgaben für eine Scheidung?
Da eine Scheidung anders als z.B. eine bestimmte Geldforderung keinen konkreten Wert hat, regeln die gesetzlichen Vorgaben, wie im Regelfall der Wert durch das Gericht festzusetzen ist.
Wie sind die tatsächlichen Kosten bei der Scheidung ermittelt?
Das System zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten bei Scheidung ist dann sowohl für die Rechtsanwaltsgebühren als auch für Gerichtskosten gleich: Steht der Gegenstandswert bzw. Streitwert (Verfahrenswert) fest, ist die für diesen Wert geltende Gebühr aus den jeweiligen gesetzlichen Tabellen zu entnehmen.
Ablauf einer Scheidung – Scheidungsverfahren. Die Ehe kann nur durch einen Richter per Beschluss des Familiengerichts geschieden werden. Die Ehepartner bestimmen mithin selbst den Ablauf einer Scheidung und haben auch gewissen Einfluss auf die Dauer und Kosten des Scheidungsverfahrens.
Wie heißen die Parteien im Scheidungsverfahren?
Nach § 113 Abs. 5 FamFG sind die Parteien als Antragsteller und Antragsgegnerin zu bezeichnen. Diese Parteibezeichnung gilt für alle Familiensachen (z.B. Unterhalt, Zugewinnausgleich, elterliche Sorge Für ein gemeinschaftliches Kind).