Was ist ein Schleppnetzantrag?
Der Schleppnetzantrag. Der sogenannte „Schleppnetzantrag“ zählt zum „kleinen Einmaleins“ des im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalts. Neben dem konkreten Feststellungsantrag wird beantragt, dass das Arbeitsverhältnis über die einmal ausgesprochene Kündigung hinaus fortbesteht.
Wie lange ist in der Probezeit die Kündigungsfrist?
Kündigung während der Probezeit: Die besonderen Voraussetzungen. In der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist: Der Arbeitgeber darf während der Probezeit gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen kündigen. Die ordentliche Kündigung kann während der Probezeit ohne Grund erfolgen.
Wann darf Arbeitgeber Probezeit verlängern?
Wurde im Arbeitsvertrag eine Probezeit von weniger als sechs Monaten (z.B. drei Monate) vereinbart, ist eine nachträgliche Verlängerung auf bis zu sechs Monate möglich. Bei einer Probezeit von sechs Monaten kann zwar – in engen Grenzen – auch eine Verlängerung vereinbart werden.
Wie darf eine Freistellung durch den Arbeitgeber stattfinden?
Eine Freistellung durch den Arbeitgeber darf normalerweise nur in Ausnahmefällen stattfinden, wenn der betroffene Arbeitnehmer damit nicht einverstanden sein sollte. Zu diesen Ausnahmen zählt beispielsweise, wenn bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde und es lediglich um die Zeit der jeweiligen Kündigungsfrist geht.
Ist die Suche nach einer neuen Arbeit möglich?
Suche nach einer neuen Arbeit: Nach einer Kündigung spricht Ihnen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine gewisse Zeit zu, um auf Stellensuche zu gehen und so einen neuen Arbeitsplatz zu finden. In einem solchen Fall haben Sie gemäß § 629 BGB Anspruch auf bezahlte Freistellung.
Was erhebt ein Arbeitgeber über seine Mitarbeiter?
Ein Arbeitgeber erhebt einige Daten über seine Mitarbeiter. Dazu zählt beispielsweise die Anschrift, die auch auf dem Arbeitsvertrag vermerkt wird und zu den personenbezogenen Daten des Mitarbeiters gehört. Es gibt allerdings Grenzen, die klar besagen, was Sie Ihrem Arbeitgeber nicht preisgeben müssen.
Kann der Arbeitnehmer selbst kündigen?
Der Arbeitnehmer könnte natürlich auch selbst kündigen. In diesem Fall gibt es aber zum einen vom Arbeitgeber keine Abfindung. Zum anderen dürfte auch das Arbeitszeugnis mitunter nicht so ausfallen, wie es der Arbeitnehmer gerne hätte. Schließlich droht dann auch eine Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes durch die Bundesagentur für Arbeit.