FAQ

Was ist ein Schwellenwert Vergaberecht?

Was ist ein Schwellenwert Vergaberecht?

Im Zusammenhang mit öffentlichen Vergaben stellen die Schwellenwerte die Auftragswerte dar, ab denen für öffentliche Auftraggeber die EU-Richtlinien gelten. Hierbei müssen zudem vorgegebene EU-Ausschreibungsverfahren und -Bekanntmachungsmuster angewendet werden.

Welche Vergabeverfahren gibt es?

Vergabearten

  • beschränkte Ausschreibung.
  • freihändige Vergabe.
  • Innovationspartnerschaft.
  • nichtoffenes Verfahren.
  • offenes Verfahren.
  • öffentliche Ausschreibung.
  • Verhandlungsverfahren/Verhandlungsvergabe.
  • wettbewerblicher Dialog.

Welche 2 Schwellenwerte gibt es?

Ob ein Auftrag europaweit oder national ausgeschrieben wird, bestimmen die Schwellenwerte. Aus ihnen ergeben sich die zwei Kategorien Oberschwellenbereich und Unterschwellenbereich.

Wann ist ein Vergabeverfahren notwendig?

Vergabestellen des Landes und der Kommunen müssen bei Lieferungen und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 214.000 Euro und bei Bauleistungen ab einem Auftragswert von 5.350.000 Euro europaweit ausschreiben.

Wie werden die Schwellenwerte in der EU modifiziert?

Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission auf Basis der dynamischen Verweisungen auf die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU, 2009/81/EG alle zwei Jahre modifiziert und finden in der Verweisung in § 106 Abs. 2 GWB ihre Anwendungsvorgabe für die Bundesrepublik Deutschland.

Wann tritt die Schwellenwerte in Kraft?

Schwellenwerte ( § 106 Abs. 2 GWB ). Sie gilt auf Bundesebene schon seit 7.2.2017, tritt aber erst durch die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 BHO bzw. für die Bundesländer durch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen in Kraft.

Was haben die europaweit gültigen Schwellenwerte mit dem Vergaberecht zu tun?

Die europaweit gültigen EU Schwellenwerte haben auch nichts mit den Wertgrenzen zur Nutzung bestimmter Vergabearten im Unterschwellenbereich zu tun. Zudem gibt es Leistungen die ohnehin nicht dem Vergaberecht unterliegen, weil für sie unter anderem nach §§ 107 und 108 GWB Ausnahmen gelten.

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