Was ist ein Share Deal bei Immobilien?
Bei einem Share Deal werden – entgegen dem direkten Erwerb von Immobilien selbst – Anteile an der jeweiligen immobilienhaltenden Gesellschaft erworben. Dieses Modell sei hierzulande nicht die vorherrschende Transaktionsform, wie die Autoren erklären.
Wann Asset Deal und Share Deal?
Beim Share Deal erwirbt der Käufer das Unternehmen („Zielgesellschaft”) durch den Kauf der Gesellschaftsanteile an der Zielgesellschaft. Demgegenüber werden beim Asset Deal einzelne Wirtschaftsgüter von dem Unternehmen verkauft.
Ist ein Share Deal ein Betriebsübergang?
Bei einem Share Deal wird ein Unternehmen als Rechtsträger im Wege eines Verkaufs der Geschäftsanteile übertragen. Es erfolgt somit lediglich ein Wechsel im Gesellschafterkreis der Zielgesellschaft. Bei einem Share Deal finden die Rechtsvorschriften zum Betriebsübergang keine Anwendung.
Warum Share Deals?
Bei Share-Deals werden die Immobilien nicht direkt verkauft. Daher fällt auch keine Grunderwerbsteuer an. Die Grundidee ist, Objekte erst in eine Firma zu überführen und im Anschluss Anteile (engl. Shares) dieser Firma zu verkaufen.
Was ist eine Anteilsvereinigung?
Der BFH entschied in einem nun veröffentlichten Urteil: Der einzig verbleibende Gesellschafter einer GmbH erfüllt auch dann den Tatbestand einer sog. „Anteilsvereinigung“ im Sinne des § 1 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), wenn nicht er, sondern die GmbH den Anteil des anderen Gesellschafters erwirbt.
Wann handelt es sich um eine Betriebsübernahme?
Ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB liegt vor, wenn ein Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht. Dies setzt voraus, dass eine bestehende wirtschaftliche Einheit beim bisherigen Inhaber unter Wahrung ihrer Identität auf den neuen Inhaber übergeht.
Wann findet ein Betriebsübergang statt?
Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB findet statt, wenn ein Betrieb oder ein Betriebsteil, also die Organisations- und Leitungsmacht auf einen anderen Inhaber/anderes Unternehmen übertragen wird. Gemäß § 613a BGB gehen Arbeitsverhältnisse bei einem Betriebsübergang auf den neuen Inhaber über.