FAQ

Was ist ein Teilgestandnis?

Was ist ein Teilgeständnis?

Ein Geständnis, das nicht alle Handlungselemente und damit den Tatvorwurf nicht vollständig abdeckt, wird als Teilgeständnis bezeichnet.

Was gilt als strafmildernd?

Eine obligatorische, also zwingende Strafmilderung liegt beispielsweise vor, wenn ein Angeklagter nur der Beihilfe zu einem Delikt beschuldigt werden kann (§ 27 Absatz 2 StGB). Geständnisse gehören dagegen zu den Gründen für eine fakultative Strafmilderung. Das Gericht kann, muss aber nicht, die Strafe mildern.

Was ist die widerspruchslösung StPO?

Die „Widerspruchslösung“ bezieht sich auf ein strafprozessuales Problem, welches Ihnen geläufig sein sollte, nämlich das Problem des Beweisverwertungsverbots. Es gibt selbstständige Beweisverwertungsverbote und unselbstständige Beweisverwertungsverbote. Letztere setzen eine rechtswidrige Beweisgewinnung voraus.

Welche Beweismittel stehen für die Beweisführung zur Verfügung?

Für die Beweisführung stehen Kläger und Beklagtem fünf verschiedene Beweismittel zur Verfügung. In der Praxis besonders bedeutsam sind der Zeugen-, der Urkunden- und der Sachverständigenbeweis. Weniger wichtig sind der Augenschein und die Parteivernehmung. Ein Privatgutachten ist kein Beweismittel (sondern Parteivortrag).

Was versteht man unter Beweismitteln?

Unter den Begriff der Beweismittel fallen Tatsachen, Tatsachenbehauptungen und Tatsachenfeststellungen. Sie alle dienen dazu, eine Behauptung vor Gericht beweisen zu können. Im Vordergrund steht also stets die Wahrheitsfindung.

Welche Beweismittel sind zugelassen?

Als Beweismittel zugelassen sind Augenschein, Zeugen, Sachverständige, Urkunden und die Aussage des Beschuldigten. Beweisanträge können die Staatsanwaltschaft, der Nebenkläger, der Privatkläger, der Angeklagte und sein Verteidiger stellen.

Welche Beweismittel dienen dem Nachweis der eigenen Tatsachenbehauptungen?

Die Beweismittel dienen dem Nachweis der eigenen Tatsachenbehauptungen und der Widerlegung der gegnerischen Tatsachenbehauptungen. Vor einem Zivilgericht kommen im Strengbeweisverfahren nach deutschem Recht und nach österreichischer Zivilprozessordnung (ZPO) nur folgende Beweismittel in Betracht (Merkspruch: „ SAPUZ bzw.

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