Was ist ein trennungsunterhalt?
Das bedeutet: Wer sich nicht selbst unterhalten kann, hat gegen den anderen einen Anspruch auf Unterhalt (§ 1361 BGB). Das gilt aber nur, falls der Partner genug Geld verdient, um überhaupt Unterhalt zahlen zu können. Das sind die drei Voraussetzungen für einen Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Wie kann ich trennungsunterhalt einfordern?
Damit Sie Trennungsunterhalt erhalten, müssen Sie diesen von Ihrem Ehepartner verlangen. Hierfür muss eine Zahlungsaufforderung erfolgen. Wichtig ist dafür ein Nachweis, dass Ihr Partner das Aufforderungsschreiben auch erhalten hat. Empfehlenswert ist die Überstellung durch einen Boten, der den Erhalt bestätigen kann.
Welche Unterlagen muss man nach dem trennungsunterhalt?
Familienrecht: Trennungsunterhalt
- die letzten 12 Lohnbescheinigungen.
- den letzten Einkommenssteuerbescheid.
- bei Selbständigen die letzten 3 Jahresabschlüsse.
- Mietverträge (von Mieter und Vermieter)
- bei Darlehensverpflichtungen, alle Darlehensverträge und möglichst aktuelle Kontoauszüge (ggfs.
- Riester-Rente (ggfs.
Wer setzt den trennungsunterhalt fest?
Der Antrag auf Trennungsunterhalt muss beim Amtsgericht (Familiengericht) gestellt werden, das für die Scheidung beziehungsweise die Aufhebung der Lebenspartnerschaft verantwortlich ist.
Kann man trennungsunterhalt nachträglich einfordern?
Trennungsunterhalt kann vom Unterhaltspflichtigen auch rückwirkend verlangt werden. Allerdings erst ab dem Zeitpunkt, in dem er aufgefordert wurde, Trennungsunterhalt zu bezahlen oder Auskunft über seine Einkünfte zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs zu erteilen.
Kann trennungsunterhalt rückwirkend gefordert werden?
Trennungsunterhalt kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden und verjährt in drei Jahren. Ein Verzicht (z.B. durch Ehevertrag) auf Trennungsunterhalt ist unwirksam.