Was ist ein Unterhaltspflichtiger Ehepartner?
Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.
Wer gilt als unterhaltsberechtigte Person?
Dies sind der Ehegatte, ein früherer Ehegatte, der Lebenspartner (mit ihm nicht zu verwechseln der nichteheliche Lebensgefährte) und ein früherer Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie (also Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern), sowie ein Elternteil mit seinem Unterhaltsanspruch nach §§ 1615l, 1615n BGB, sofern …
Wann ist ein Ehepartner bedürftig?
(Einführung) Ein geschiedener Ehegatte hat Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem anderen Ehegatten, solange und soweit von ihm vom Zeitpunkt der Scheidung (§ 1572 Nr. 1 BGB) an eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Maßgeblich für die Bedürftigkeit ist der Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung.
Wer regelt Ehegattenunterhalt?
Der Gesetzgeber hat deshalb im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 1361 den Trennungsunterhalt festgelegt. Ein Partner hat in der Regel Anspruch darauf, wenn er während der Trennung finanziell schlechter gestellt ist als der andere Partner. Der Unterhalt muss in schriftlicher Form vom anderen Partner eingefordert werden.
Ist die neue Ehefrau unterhaltsberechtigt?
Nein! Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient. Sein neuer Partner kann soviel verdienen wie er/sie will, der Verdienst wird nicht mitgerechnet.
Was ist eine unterhaltsberechtigte Person?
Als unterhaltsberechtigte Kinder gelten alle Personen unter 16 Jahren. Personen im Alter von 16 bis 24 Jahren, die mit mindestens einem ihrer Elternteile in einem gemeinsamen Haushalt leben und keine Erwerbspersonen sind, werden ebenfalls als unterhaltsberechtigte Kinder betrachtet.
Wann sind Kinder unterhaltsberechtigt?
Egal, ob ehelich oder unehelich: Kinder sind unterhaltsberechtigt – und das sogar über das 18. Lebensjahr hinaus. Der Unterhaltsanspruch erlischt erst mit dem Abschluss der ersten allgemeinen Berufsausbildung.
Wird der Ehepartner bei Pfändung berücksichtigt?
Wenn der Ehepartner des Schuldners ausreichend eigenes Einkommen erzielt, kann auf Antrag davon abgesehen werden, dass eine Unterhaltsverpflichtung beim Schuldner im Rahmen der Pfändungsfreigrenze berücksichtigt wird. Denn faktisch besteht diese aufgrund des eigenen Einkommens des Ehepartners ja nicht.