Was ist ein Verfahrensbeistand vor dem Familiengericht?
In den Verfahren vor dem Familiengericht, bei denen ein Kind vom Gericht angehört wird, wird in der Regel ein Verfahrensbeistand eingeschaltet. Ein Verfahrensbeistand wird umgangssprachlich als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet und wird vom Gericht bestellt, um die Interessen des Kindes zu vertreten.
Welche Personen werden vor dem Familiengericht angehört?
Zeugen/Dritte werden vor dem Familiengericht grundsätzlich nicht angehört. Ausnahmen bilden hierbei ausschließlich fachbeteiligte Personen wie z.B. Sachverständige, die ein Gutachten erstellt haben. Ein Berechtigter verfasst also einen Schriftsatz oder lässt ihn verfassen und sendet ihn an das zuständige Amtsgericht.
Was ist die gesetzliche Grundlage für die Anhörung von Kindern vom Familiengericht?
Die gesetzliche Grundlage für die Anhörung von Kindern vom Familiengericht bildet § 159 FamFG. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen dürfen die Eltern es ablehnen, dass ihr Kind im Sorgerechts- oder Umgangsstreit vor dem Familiengericht aussagt.
Wie ist das Familiengericht zuständig?
Familiengericht. Das Familiengericht ist ausschließlich für familienrechtliche Problem zuständig. Bei der Entscheidungsfindung ist in der Regel ein Einzelrichter zuständig und keine weiteren Schöffen. Eine Anwaltspflicht besteht in der ersten Instanz nicht, allerdings ist es ratsam sich von einem Anwalt vertreten zu lassen.
Wie können Kinder als Zeugen vor Gericht auftreten?
Kinder als Zeugen vor Gericht. Kinder können in einem Strafprozess als Zeuginnen und Zeugen auftreten, wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind oder wichtige Informationen zu einer Straftat geben können. Ein festes Alter, ab welchem Kinder als Zeuginnen oder Zeugen an einem Prozess teilnehmen dürfen, gibt es nicht.
Warum dürfen Kinder nicht angehört werden?
Das gilt nur dann nicht, wenn es zum Beispiel um das Vermögen des Kindes geht. Angehört werden dürfen Kinder auch dann nicht, wenn schwerwiegende Gründe dagegen sprechen, dem Kind durch eine Anhörung etwa psychische Schäden drohen. Das gilt auch für Kinder, die jünger als 14 Jahre alt sind.
Ist die Anhörung vor Gericht möglich?
Bei der Anhörung des Kindes vor Gericht sind die Eltern nicht dabei, der Verfahrensbeistand ist jedoch anwesend. Damit die Kinder im Gerichtsgebäude möglich ungehemmt auftreten, sollten sie nach Möglichkeit schon vor der Anhörung die Räumlichkeiten ansehen dürfen.