Was ist ein Verfahrensfehler?
Verfahrensfehler. Ein Verfahrensfehler liegt vor, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Verfahrenshandlung unterblieben ist oder fehlerhaft vorgenommen wurde oder wenn eine unzulässige Verfahrenshandlung vorgenommen wurde. Entscheidende Bedeutung kommt dabei der Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls zu.
Wann Beschwerde und Berufung?
Die Beschwerde (lat. gravamen, zu gravis „schwer“) ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts. Gegen Urteile richten sich in der Regel die ordentlichen Rechtsmittel (Berufung oder Revision).
Was wird in der Revision geprüft?
Im Rahmen der Revision wird das Urteil nur auf Verfahrens- und Rechtsfehler hin überprüft. Neue Tatsachen und Beweise sind also grundsätzlich ausgeschlossen. Ist die Revision unbegründet, so wird sie zurückgewiesen. Ist die Revision hingegen begründet, wird das Urteil aufgehoben.
Kann das Berufungsgericht eine Beweisaufnahme durchführen?
Das Berufungsgericht muss nicht in allen Fällen eine Beweisaufnahme durchführen. Die Berufung kann somit nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht oder dass zu berücksichtigende neue Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen (§ 513 Abs. 1 ZPO).
Warum entscheidet das Berufungsgericht über einen Zurückweisungsbeschluss?
Das Berufungsgericht entscheidet entweder durch einen Zurückweisungsbeschluss, wenn die Kammer einstimmig die Berufung für unbegründet hält, die Sache auch keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich ist ( § 522 ZPO).
Ist die Begründetheit der Berufung zulässig?
Begründetheit der Berufung Ist die Berufung zulässig, muss das Gericht prüfen, ob sie auch begründet ist. Im Rahmen der Begründetheit der Berufung werden die Zulässigkeit und die Begründetheit der erstinstanzlich erhobenen Klage geprüft. Das Gericht ist allerdings an den Umfang der Berufungsanträge gebunden (§ 528 ZPO).
Wie wird die Begründetheit der Berufung geprüft?
Im Rahmen der Begründetheit der Berufung werden die Zulässigkeit und die Begründetheit der erstinstanzlich erhobenen Klage geprüft. Das Gericht ist allerdings an den Umfang der Berufungsanträge gebunden (§ 528 ZPO).
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