Was ist ein Vergleich bei der Scheidung?
Der gerichtliche Vergleich im Scheidungsverfahren ist die Einigung der Beteiligten durch Protokollierung einer Vereinbarung. Hierdurch wird das Verfahren im Hinblick auf die streitige Folgesache beendet. Wirksam kann dies nur erfolgen, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind.
Wer beurkundet eine Scheidung?
Sobald in der Vereinbarung eine einzige Scheidungsfolge geregelt wird, die eine notarielle Beurkundung erfordert, muss die gesamte Scheidungsfolgenvereinbarung vom Notar beurkundet werden.
Ist die Scheidung einvernehmlich abgewickelt?
Damit die Scheidung einvernehmlich abgewickelt werden kann, sind Kompromisse unumgänglich. Versetzen Sie sich in die Lage Ihres Partners und gehen Sie auch auf die Wünsche und Bedürfnisse des anderen ein. Haben Sie sich im Hinblick auf gewisse Folgesachen geeinigt, so können Sie diese in einer Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich festhalten.
Was ist wichtig für eine einvernehmliche Scheidung?
Das Wichtigste Auch die einvernehmliche Scheidung muss die Gesetzesvorgaben erfüllen. Voraussetzung ist auch hier der Ablauf des Trennungsjahres. Eine einvernehmliche Scheidung ist kostensparend und kräfteschonend. Nicht jeder Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein, das spart den zweiten Anwalt und somit Kosten.
Kann das Familiengericht eine streitige Scheidung aussprechen?
Stimmt er zu, kann das Familiengericht die einvernehmliche Scheidung aussprechen. Verweigert der nicht vertretene Ehepartner seine Zustimmung zum Scheidungsantrag, handelt es sich um eine streitige Scheidung. Dann muss vor Gericht über die Aspekte verhandelt werden, die Voraussetzung jeder Scheidung sind.
Was ist ein gerichtlicher Vergleich?
Ein gerichtlicher Vergleich ist ein Vergleich, den Sie vor dem Richter aushandeln und den der Richter ins Protokoll diktiert. Der gerichtlich protokollierte Vergleich ist ein rechtsverbindlicher und vollstreckbarer Titel. Zum Abschluss eines Vergleichs benötigt jeder Ehepartner einen Rechtsanwalt, der ihn vor Gericht vertritt.